JuS Compliance:

Geschäftsführer oder Vorstände aber auch die Aufsichtsgremien der Unternehmen sehen sich immer mehr Organisation der Kontrolle des eigenen Verhaltens zur Haftungsvermeidung gezwungen. Die Kontrolle beinhaltet ausschließlich die Überwachung, ob die Organe der Gesellschaft die Gesetze befolgen. Diese Compliance (eng. Befolgung) ist durch einzelne Person nicht zu leisten. JuS Rechtanwälte bietet für die rechtliche Compliance die Begleitung eines Managers in allen Fragen der Organisation der Compliance an.

Unsere Tätigkeiten umfassen:

  • Aufbau einer rechtlichen Compliance-Organisation
  • Identifikation und Analyse der rechtlichen Risiken
  • Beratung bei Haftungsfragen der Geschäftsleitung
  • Koordination der Maßnahmen mit dem Steuerberater
  • Präventive Beratung zur Haftungsvermeidung in Krisenzeiten
  • Datenschutzrechtliche Beratung
  • IT-Compliance

Das JuS Compliance ist unser Angebot zur Begleitung eines Organs einer Gesellschaft, z.B. ein Geschäftsführer, ein Vorstand aber auch ein Aufsichtsrat. Diese Organe einer Gesellschaft sehen sich Haftungstatbeständen ausgesetzt, die dazu führen können, dass der jeweilige Manager persönlich in die Haftung genommen werden könnte.

Um diesen Haftungsrisiken präventiv begegnen zu können, wurde die Compliance-Organisation entwickelt, durch deren Befolgung die Geschäftsführung darlegen könnte, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um den Eintritt eines Schaden für das Unternehmen zu verhindern. Im Regelfall bleibt jedoch im Alltagsgeschäft keine Zeit , um festzustellen, welche Maßnahme noch zumutbar ist und welche nicht.

Einer der Grundpfeiler der Compliance Organisation ist die Identifikation von Risiken und im Regelfall sind rechtliche Risiken angesprochen. Im Rahmen des lawcoaching ist der Manager jederzeit in der Lage seinen beratenden Anwalt präventiv zu kontaktieren, um ein Risiko zu identifizieren. Damit ist gewährleistet, dass sich der Manager, ohne seine operativen Pflichten zu vernachlässigen, Haftungsgefahren umgehen kann.

Wir begleiten den Manager bei Fragen der Haftung nach Insolvenzrecht oder wie gesellschaftsrechtliche Haftungstastbestände aber auch sozialversicherungsrechtliche Haftungsrisiken vermieden werden können. Des weiteren prüfen wir beispielsweise die zumutbaren Maßnahmen zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen oder Email-Archivierungs-Pflicht im Wege der IT-Compliance.