Pferderecht

Das Rechtsgebiet Pferderecht erstreckt sich über mehrere Bereiche des Zivilrechts, wie z.B. das Kaufrecht, Haftungsrecht und das Pachtrecht. Erfasst sind hiervon also sämtliche rechtlichen Belange und Fragen rund um die Pferdehaltung und den Pferdesport.

Unsere Tätigkeitsfelder umfassen folgende Bereiche:

  • Gestaltung und Überprüfung von Pferdekaufverträgen, Berittverträgen, Arbeitsverträgen, Pachtverträgen und Pferdeeinstellungsverträgen
  • Abwehr und Durchsetzung von Kaufpreis- und Sachmängelrecht beim Pferdekauf
  • Sachmängelrechte beim Pferdekauf
  • Vertretung in Haftungsfällen des Pferdehalters, des Reitlehrers, des Reitanlagenbetreibers, des Tierarztes und des Hufschmiedes

Zu unseren Mandanten gehören Pferdehändler, Reitlehrer, Reitanlagenbetreiber, Turnier- und Freizeitreiter sowie Tierärzte.

Der Schwerpunkt der Tätigkeit bildet das Pferdekaufrecht. Seit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 01.01.2002 richtet sich auch der Pferdekauf nach allgemeinen kaufrechtlichen Bestimmungen. Problematisch sind hier v.a. die Formulierung und Auslegung von Beschaffenheitsvereinbarungen, die Möglichkeiten der sog. Nacherfüllung, der Auktionskauf sowie die Beweislastverteilung.

Wir begleiten Sie im Kaufrecht rechtsberatend und gestaltend bei der Vertragsanbahnung durch Formulierung von Vertragsentwürfen mit Haftungsausschluss oder erweiterter Sachmängelhaftung sowie Überprüfung von Vertragsformularen Ihres potentiellen Vertragspartners. Wir beraten Sie auch bei der gerade heute wichtigen Frage, ob und in welchem Umfang eine sog. Kaufuntersuchung durchgeführt und als Bestandteil des Kaufvertrags vereinbart werden muss. Sollten nach Vertragsschluss Probleme auftreten, so stehen wir Ihnen auch als außergerichtliche sowie gerichtliche Vertreter beispielsweise bei der Durchsetzung Ihrer Kaufpreisforderung oder Ihrer Sachmängelrechte sowie zur Frage der Durchführung einer sog. Gewährleistungsuntersuchung zur Seite.

Weiter erstellen wir individuelle Verträge, wie z.B. Arbeitsverträge für Reitlehrer, Bereiter und Pferdepfleger, Berittverträge, Pachtverträge für Reitanlagen und Pferdeeinstellungsverträge.

Wir beraten und vertreten Sie darüber hinaus in Rechtsstreitigkeiten, in die Sie als Pferdeeigentümer, Reitstallinhaber oder Schmied verwickelt sind, sowie wegen Reitlehrer-, Tierhalter- und Tierarzthaftung.

Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung im Umgang mit Pferden und als ehemaliger Turnierreiter verfügt Rechtsanwalt Dr. Riedel über fundierte Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Reitsports. Außerdem besitzt er juristische Spezialkenntnisse im Pferderecht aufgrund seiner Doktorarbeit zum Thema Pferdekauf. Wegen veterinärmedizinischer Fragen besteht eine Kooperation mit einem auf Pferde spezialisierten Tierarzt.

Natürlich beraten und vertreten wir Sie auch allgemein im Tierrecht, also bei Problemen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Haltung anderer Tiere, wie z.B. Hunden.