Versicherungsrecht
Vor Abschluss eines Versicherungsvertrages wird viel versprochen. Im Ernstfall aber sieht die Realität häufig anders aus.
Unser Tätigkeitsfelder umfassen folgende Aufgabenstellungen:
- Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer- Betriebsunterbrechungs-, Bauleistungs-, Einbruchsdiebstahls- und Raubversicherung)
- Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der privaten Unfall- und Krankenversicherung, der Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Reiserücktrittsversicherung)
- Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der privaten und betrieblichen Haftpflichtversicherung, der Haftpflichtversicherung der freien Berufe, der Umwelt- und Produkthaftpflicht)
- Vertrauensschadenversicherungsrecht
- Rechtsschutzversicherungsrecht
Unsere Beratungstätigkeit im weiten Feld der Versicherungen beschränkt sich somit längst nicht nur auf die anwaltliche Unterstützung bei der Abwicklung komplexerer Verkehrsunfälle.
Schadensfälle aller Art können sich sehr schnell existenzbedrohend entwickeln. Gerade dann ist es wichtig, im Dschungel aus gesetzlichen Regelungen, umfangreichen Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen sowie vertraglichen Sondervereinbarungen den Durchblick zu behalten. Dies gilt erst recht an der Schnittstelle von alter und neuer Gesetzeslage nach der kompletten Neufassung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) mit fundamentalen Umwälzungen im gesamten Versicherungsbereich.
Mit Hilfe eines Fachanwalts für Versicherungsrecht suchen wir auch in Zeiten leerer Kassen nach der für Sie optimalen Lösung ihres individuellen versicherungsrechtlichen Problems und setzen diese außergerichtlich und erforderlichenfalls gerichtlich durch.
Dadurch, dass wir in unserer Kanzlei sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer beraten und vertreten, sind uns die jeweiligen spezifischen Denkweisen und Verhaltensmuster gerade bei den immer wiederkehrenden Streitpunkten wie möglichen Obliegenheitsverletzungen, Risikoausschlüssen, Gefahrerhöhungen oder Fahrlässigkeitsvorwürfen vertraut. Dies gewährleistet eine effektivere Risikoeinschätzung und damit eine bessere Beratung gerade im Hinblick auf Leistungskürzungen, Leistungsverweigerung oder gar Regressforderungen.
Wir verkaufen zwar keine Versicherungsverträge, sorgen aber für deren interessensgerechte Durchführung.