Wir vertreten und beraten Sie in allen Bereichen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit als Arzt. Ihr Erfolg ist einerseits abhängig von ihrer eigenen Kompetenz in der Medizin und wird andererseits mitbestimmt durch die richtigen Entscheidungen innerhalb der engen Grenzen des Gesundheitsrechtes. Zusätzlich sind wirtschaftliche und unternehmerische Entscheidungen in rechtlichen Rahmenbedingungen zu treffen, bei deren Berücksichtigung unsere Fachanwältin im Medizinrecht Sie mit großer Erfahrung beraten können.
Besondere Fragen der vertragsärztlichen Versorgung:
- Zulassung, Nachbesetzung, Ermächtigung, Beendigung der Zulassung
- Kooperationsformen, Medizinisches Versorgungszentrum
- Vergütungsfragen EBM, Degression, HVM, Honorarberichtigung, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Plausibilitätsprüfung, Richtgrößenprüfung
- Integrierte Versorgung, Einzelverträge
- Fortbildungsverpflichtung, Weiterbildungsrecht
- Disziplinarrecht
- Dokumentationspflichten
Die unternehmerische Tätigkeit als Arzt:
- Gesellschaftsrechtliche Fragen aller ärztlichen Kooperationsformen wie z.B. Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ, Praxisgemeinschaften
- Vertragsrecht für Konsiliar- oder Belegärzte
- Anstellung von Ärzten, Jobsharingverträge etc.
- Arbeitsrecht der angestellten Ärzte und Mitarbeiter
- Datenschutzfragen
- Praxisverkauf oder Praxiskauf
- Mietrecht
- Versicherungsrecht
- Gebührenrecht – EBM, GOÄ – IGeL
- Arzthaftungsrecht
- Werberecht
- Unternehmer-Eheverträge oder Testamente
Der angestellte Arzt
• Chefarzt und Chefarztverträge
• Liquidationsrecht und Mitarbeiterbeteiligung
• Anstellungsverträge