Externer Datenschutzbeauftragter aus Augsburg:

Als externe Datenschutzbeauftragte treibt unser Team den Aufbau einer Datenschutzorganisation in Ihrem Unternehmen voran. Über Ihre Datenschutzkoordinatoren und Verfahrensverantwortliche arbeiten wir eng und kostengünstig mit Ihnen zusammen. Wir beraten zu allen laufenden Anfragen rund um datenschutzrechtliche Themen. Ein externer Datenschutzbeauftragter aus Augsburg sorgt für den Aufbau einer Datenschutzorganisation in Ihrem Unternehmen, begleitet Ihre Zielvorgaben mit datenschutzrechtlichem Know-how und spricht der Geschäftsführung Empfehlungen aus.

Typische Fragestellungen, die externe Datenschutzbeauftragte für Sie lösen:

  • Ist ein Projekt der IT-Abteilung mit den Vorgaben aus dem Datenschutzrecht zu vereinbaren, wie kann es rechtskonform umgesetzt werden?
  • Private Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz: Wie kann diese rechtssicher ausgestaltet werden?
  • Welche Anforderungen bestehen an ein Verfahrensregister und welche rechtlichen Handlungsfelder können davon abgeleitet werden?
  • Wie lässt sich eine Direktmarketing-Kampagne rechtskonform umsetzen?
  • Was muss bei der Gestaltung von Outsourcing-Verträgen im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung beachtet werden und welche Auswirkungen hat die Safe-Harbor-Rechtsprechung des EuGH?

Unser Datenschutz-Team aus Augsburg

Unser Team für Datenschutz ist für Sie stets per Telefon oder E-Mail erreichbar. Ein externer Datenschutzbeauftragter steht Ihnen schnell und unkompliziert mit Rat und Tat zur Seite.

Gerne übersenden wir Ihnen bei Anfrage eine konkrete Leistungsbeschreibung zum Thema Datenschutz-Team in Augsburg. Gegebenenfalls erstellen wir einen Zeitplan zur konkreten Vorgehensweise innerhalb der ersten beiden Jahre. 

Unsere Datenschutzbeauftragten aus Augsburg korrespondieren in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Türkisch.

Am 25. Mai 2018 ist in der Europäischen Union ein neues Datenschutzgesetz in Kraft getreten, die sogenannte Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR). Diese Verordnung ersetzt ein älteres Datenschutzgesetz und stärkt die Rechte der EU-Bürger/innen in Bezug auf ihre persönlichen Daten.


Nach der GDPR müssen Unternehmen die ausdrückliche Zustimmung von Einzelpersonen einholen, bevor sie deren personenbezogene Daten sammeln, verwenden oder weitergeben. Durch diese Digitalisierung im Datenschutz müssen Unternehmen klare und präzise Informationen darüber geben, wie diese Daten verwendet werden. Wenn Einzelpersonen auf personenbezogenen Daten zugreifen, sie ändern oder löschen wollen, müssen die Unternehmen dem innerhalb eines Monats nachkommen.


Die Nichteinhaltung der GDPR kann zu erheblichen Geldstrafen führen – bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens oder 20 Millionen Euro (je nachdem, welcher Betrag höher ist). Infolgedessen könnten Sie mit hohen Strafen rechnen, kontaktieren Sie deshalb unseren Datenschutzbeauftragten der JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner Augsburg.


Als Datenschutzbeauftragten aus Augsburg arbeiten wir für Kunden im gesamten DACH-Raum. Wir sind es gewohnt, mit verschiedenen Kunden zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass Sie die neuesten Vorschriften einhalten. Wenn jedoch eine neue Verordnung angekündigt wird, die von Unternehmen zusätzliche Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten verlangt, haben Sie Mühe, auf dem Laufenden zu bleiben. Bitten Sie unseren Datenschutzbeauftragten aus Augsburg um Rat, wie Sie die neue Verordnung einhalten können.