Gerät ein Unternehmen in die Krise, stehen verschiedene Optionen zur Wahl. Mit unserer langjährigen Kompetenz begleiten wir Sie in dieser Phase und evaluieren konkrete Möglichkeiten einer Insolvenzvermeidung. Sollte diese unausweichlich sein, stehen wir Ihnen beratend zur Seite, egal ob Sie sich als Insolvenzschuldner oder Gläubiger an uns wenden.

Unsere Tätigkeitsfelder umfassen folgende Aufgabenstellung:

  • Konzeption und rechtliche Begleitung von Sanierungsmaßnahmen
  • Rechtliche Sanierungsgutachten im Auftrag von Banken
  • Einleitung und Durchführung von Umstrukturierungen
  • Schuldnerberatung vor und während des Insolvenzverfahrens
  • Beratung von Gläubigern im Falle der (drohenden) Insolvenz eines Vertragspartners, Vertretung von Gläubigern im Gläubigerausschuss, insolvenzfeste Vertragsgestaltung im Vorfeld

Für Unternehmer, die in eine finanzielle Schieflage geraten, empfiehlt es sich, bei kritischen unternehmerischen Entscheidungen einen Anwalt hinzuzuziehen. Denn gerade in einer solchen Situation ist es wichtig zu wissen, welche Rechtsfolgen aus angedachten Maßnahmen resultieren können, um so unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

JuS begleitet Unternehmer in jeder Phase der Krise und versucht, gemeinsam mit der Unternehmensführung Maßnahmen zu entwickeln und einzuleiten, die im Idealfall eine Insolvenz verhindern können. Von der Erstellung von Sanierungskonzepten bis hin zur Einleitung und Durchführung von Umstrukturierungsmaßnahmen stehen wir Ihnen mit unserer fachlichen Expertise zur Seite. Dies geschieht je nach Wunsch in enger Abstimmung mit Ihrem Steuerberater oder einem Steuerberater aus unserem Netzwerk.

Ist eine Insolvenz unausweichlich, unterstützen wir Sie bei Anmeldung der Insolvenz sowie während des Insolvenzverfahrens mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen. Wir beraten Sie in dieser kritischen Phase im Hinblick auf die Vermeidung bzw. Minimierung möglicher Haftungsrisiken. Aufgrund sehr guter Kontakte zu den ortsansässigen Insolvenzverwaltern sind wir in der Lage, das Insolvenzverfahren unter Einbringung und Berücksichtigung Ihrer Interessen mit zu begleiten. Wenn es relevant ist, achten wir auf die sichere Erreichung der Restschuldbefreiung.

Auch wenn Sie als Gläubiger Ansprüche gegen einen insolventen Schuldner durchsetzen wollen, beraten wir, machen die Ansprüche beim Insolvenzverwalter geltend und vertreten Sie auf Wunsch auch im Gläubigerausschuss. Aber bereits vorher – eine Insolvenz Ihres Vertragspartners ist (noch) nicht aktuell – sind Sie bei uns richtig. Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie Ihre Ansprüche insolvenzfest gestalten können und übernehmen die entsprechende Vertragskonzeption.