Als erfahrene Anwälte für Verkehrsrecht bei JuS Rechtsanwälte in Augsburg stehen wir Ihnen mit unserer umfassenden Expertise und langjährigen Erfahrung in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Wir bieten kompetente Beratung und engagierte Vertretung in allen Bereichen des Verkehrsrechts, einschließlich der Unfallschadenabwicklung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung oder der eigenen Kaskoversicherung, bei Verkehrsordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstrafsachen. Unser Leistungsspektrum umfasst die Schadenregulierung, die Abwehr von Bußgeldbescheiden und Fahrverboten, die Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen, die Vertretung bei Führerscheinentzug und die Begleitung von Verkehrsstrafverfahren. Wir setzen uns dafür ein, Ihre rechtlichen Interessen bestmöglich zu wahren.

 

Neben dem reinen Fahrzeugschaden sind regelmäßig noch Ansprüche auf Erstattung von Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagen, Gutachterkosten sowie sonstigen Auslagen zu regulieren. Bei wirtschaftlichen Totalschäden stellt sich häufig die Frage, ob das Fahrzeug dennoch sofort repariert (130%-Grenze) oder der Schaden auf Gutachterbasis abgerechnet werden soll. Wir zeigen die wirtschaftlichen Konsequenzen auf. Beim Teilverschulden stellt sich die Frage nach der gleichzeitigen Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung (der sogenannten quotenbevorrechtigten Abrechnung). Im Falle eines Personenschadens beziffern wir das angemessene Schmerzensgeld, gegebenenfalls den Haushaltsführungsschaden, entgangenen Verdienst und sonstige Schadenspositionen. Anwaltskosten sind bei Haftung des Unfallgegners von dessen Versicherung als Schadenersatz zu erstatten. Im Streitfall führen wir den Prozess nach Rücksprache mit dem Mandanten und dessen Haftpflichtversicherung.

 

Unsere Tätigkeitsfelder umfassen folgende Bereiche:

Verkehrshaftungsrecht (Unfallschadenregulierung)

Verkehrsversicherungsrecht (Abwicklung von Kasko-Schäden)

Verkehrsordnungswidrigkeiten und -strafverfahren

Unfälle mit Auslandsberührung

Regulierung von Personenschäden

Fahrerlaubnisrecht

 

Des Weiteren vertreten wir unsere Mandanten in Verkehrsordnungswidrigkeiten und verkehrsrechtlichen Strafverfahren. Bei Ermittlungen der Polizei setzt unsere Tätigkeit sinnvollerweise so schnell wie möglich ein, da hierdurch unbedachte und möglicherweise nachteilige Äußerungen oder Handlungen verhindert werden können. Wir beraten den Mandanten zunächst über den bevorstehenden Verfahrensablauf und beantragen umgehend Akteneinsicht. Nach Aktenerhalt erörtern wir die Verteidigungsstrategie und klären über die zu erwartenden Sanktionen auf. Oberstes Ziel bleibt immer, die Angelegenheit im Sinne des Mandanten möglichst diskret, ohne öffentliche Gerichtsverhandlung zu erledigen. Kontaktieren Sie uns gerne, um Ihr verkehrsrechtliches Anliegen zu besprechen und von unserer Unterstützung zu profitieren. Wir sind für Sie da und setzen uns engagiert für Ihre Rechte ein.

 

Ihre Ansprechpartner*innen:

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