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Unverbindliche Lieferfrist und Lieferfristverlängerung – Emoji genügt nicht

Rechtliches zur Lieferfrist: Was Sie wissen müssen! Ein unverbindlicher Liefertermin darf gemäß NWVB bis zu sechs Wochen überschritten werden. Danach können Sie eine Nachfrist setzen. Erfolgt keine Lieferung, besteht die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Achtung: Ein Emoji reicht als rechtlich bindende Zustimmung oft nicht aus! Die Kommunikation via WhatsApp ist zwar grundsätzlich möglich und wird gerichtlich anerkannt. Allerdings ist bei der bloßen Kommunikation per Emoji Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall sollte die ausdrückliche Zustimmung eingeholt werden.

BGH-Urteil-zum-Unfallschaden

BGH-Urteil zum Unfallschaden: Schädiger trägt das Werkstattrisiko

Das aktuelle BGH-Urteil vom 16. Januar 2024 wirft Licht auf das „Werkstattrisiko“ in fünf unterschiedlichen Fallkonstellationen bei der Reparatur von Haftpflichtschäden. Der sechste Zivilsenat des BGH prüfte intensiv, wer das Risiko trägt, wenn Unfallverursacher oder Haftpflichtversicherung behaupten, die Werkstattrechnung sei überhöht. Erfahren Sie mehr über die wegweisende Entscheidung und sichern Sie sich Klarheit über Ihre Haftungsposition bei Unfallschäden.

Kfz-GVO verlängert und ergänzt Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten

Kfz-GVO verlängert und ergänzt: Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten

Die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kfz-Sektor (kurz: Kfz GVO), die eigentlich zum 31.05.2023 auslaufen sollte, wurde aktuell von der europäischen Kommission für weitere fünf Jahre, also bis zum 31. Mai 2028 verlängert und die Leitlinien hierzu im Hinblick auf fahrzeuggenerierte Daten ergänzt: Die von Fahrzeugsensoren generierte Daten können als wesentlicher Input zur Erbringung von Reparatur-und Wartungsdiensten dienen, so die Erkenntnis der europäischen Kommission. Deshalb sollen nunmehr sowohl autorisierte, als auch unabhängige Werkstätten Zugang zu diesen Daten erhalten. Durch diese Änderung soll den technischen Neuerungen im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung und Elektrifizierung von Fahrzeugen Rechnung getragen, und der freie Wettbewerb weiter ermöglicht werden.

Haftungslücken bei Schäden durch E-Scooter

Haftungslücken bei Schäden durch E-Scooter

Haftungslücken bei Schäden AUTO & VERKEHR → Trotz grundsätzlich bestehender Versicherungspflicht sind einige Schadenskonstellationen in Zusammenhang mit E-Scootern leider nicht vom (Haftpflicht)versicherungsschutz umfasst. So sieht der Gesetzgeber zwar grundsätzlich auch für E-Scooter eine Versicherungspflicht vor. Allerdings fallen die Elektroroller unter die Fallgruppe der so genannten „Elektro- Kleinstfahrzeuge“ (Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h) im Sinne des […]