Pflichtteilsansprüche im Erbrecht

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FAQ

Pflichtteilsberechtigt sind in der Regel die nächsten Angehörigen wie Kinder, Ehegatten und unter bestimmten Umständen auch die Eltern des Erblassers. In extremen Ausnahmefällen kann diesen Angehörigen der Pflichtteil entzogen werden. Die nächsten Angehörigen können jedoch auch zu Lebzeiten des Erblassers einen Pflichtteilsverzicht unterschreiben. In diesem Fall können sie ihren Pflichtteil im Erbfall nicht geltend machen.

Der Pflichtteil beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser wiederum richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Schenkungen des Erblassers an Dritte können unter bestimmten Voraussetzungen auf den Pflichtteil angerechnet werden und diesen erhöhen. Umgekehrt können auch Schenkungen des Erblassers an den Pflichtteilsberechtigten auf den Pflichtteil angerechnet werden und den Pflichtteilsanspruch so reduzieren. Allerdings ist dies nur unter bestimmten, komplexen Voraussetzungen möglich. Deshalb sollten Sie in jedem Fall eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

In den meisten Fällen ist es empfehlenswert, eine außergerichtliche Einigung mit den Erben zu erzielen. Das ist für alle Beteiligten die beste Lösung. Eine solche Einigung ist in der Regel am wenigsten belastend für die sozialen Beziehungen, am schnellsten umsetzbar und zudem kostengünstig. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, vertreten wir Ihren Pflichtteilsanspruch selbstverständlich auch gerichtlich. Dies tun wir im Wege der Stufenklage. Dabei erheben wir auf der ersten Stufe zunächst Klage gegen den Erben auf Auskunft über den Nachlass. Sobald der Erbe Auskunft erteilt hat, z. B. durch ein Nachlassverzeichnis, wird auf der zweiten Stufe der Wert Ihres Pflichtteilsanspruchs berechnet und Ihnen anschließend ausgezahlt.

Unabhängig davon, ob Sie Pflichtteilsberechtigter sind und Ihren Anspruch geltend machen wollen oder ob Sie einen Pflichtteilsanspruch abwehren oder mindern wollen, ist die Verjährung des Anspruchs von großer Bedeutung. Dabei ist es für Sie als Berechtigter wichtig, sich nicht zu viel Zeit zu lassen, denn die Verjährungsfrist beträgt nur drei Jahre. Die Verjährung beginnt aber nicht automatisch mit dem Todestag. Es ist von entscheidender Bedeutung, wann der Berechtigte von dem Erbfall, seiner Enterbung und den Erben Kenntnis erlangt hat. Mit Ablauf dieses Jahres hat der Pflichtteilsberechtigte drei Jahre Zeit, seinen Anspruch geltend zu machen.

Droht Ihnen als Pflichtteilsberechtigtem die Verjährung, gibt es außerdem verschiedene Möglichkeiten, die Verjährung zu hemmen, d.h. für einen bestimmten Zeitraum zu unterbrechen. Dies ist z.B. durch eine Stufenklage oder ein Anerkenntnis möglich.

Wir beraten Sie gerne weiter:

Pflichtteilsansprüche im Erbrecht JuS Rechtsanwälte Februar 2025 Anwalt Augsburg

Ihr Anwalt im Erbrecht in Augsburg: Pflichtteilsansprüche erfolgreich durchsetzen oder abwehren

Wenn Sie als naher Angehöriger enterbt wurden, haben Sie Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil des Nachlasses. Diesen Anspruch müssen Sie aktiv gegenüber den Erben geltend machen. 

Die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen ist oft emotional und rechtlich anspruchsvoll, weshalb fundiertes juristisches Fachwissen unerlässlich ist. Bei JuS Rechtsanwälte in Augsburg erhalten Sie umfassende Beratung und Unterstützung im Pflichtteilsrecht. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche bundesweit durchzusetzen, sich gegen unberechtigte Ansprüche zu wehren und bieten vorbeugende Beratung, um rechtliche Klarheit zu schaffen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Fachkompetenz und kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.

Essentielle Ratschläge zur Vorgehensweise

Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf.

Was Sie über unsere Zusammenarbeit wissen sollten

JuS Rechtsanwälte mbB in Augsburg verfügt über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Pflichtteilsansprüchen, sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr oder Reduzierung. Unsere auf das Erbrecht spezialisierten Anwälte bieten Ihnen professionelle und emphatische Unterstützung. Dabei legen wir besonderen Wert auf ein vertrauensvolles und von gegenseitigem Respekt geprägtes Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant. Mit JuS Rechtsanwälte mbB an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass Ihre Anliegen mit größter Sorgfalt und Diskretion behandelt werden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Erbrecht in Augsburg und lassen Sie sich umfassend beraten.

Kontakt aufnehmen

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und senden Sie uns alle relevanten Unterlagen wie Testament, Erbvertrag und Geburtsurkunde zu. Am besten schildern Sie uns Ihre Situation so genau wie möglich, damit wir uns optimal auf die Erstberatung vorbereiten können. Nach Sichtung der Unterlagen werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren.

Erstberatung

Bei der Erstberatung lernen wir uns persönlich kennen. Dies ist sowohl vor Ort als auch per Zoom möglich. In der Erstberatung gehen wir gemeinsam Ihre Situation durch, wir erläutern Ihnen Ihre verschiedenen Handlungsmöglichkeiten und das mögliche weitere Vorgehen. Danach können Sie eine fundierte Entscheidung treffen, ob Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Interessen beauftragen wollen.

Rechtliche Prüfung

Anschließend prüfen wir Ihre Ansprüche im Detail, setzen uns mit der Gegenseite in Verbindung und bemühen uns um eine außergerichtliche Einigung mit den Erben oder Pflichtteilsberechtigten. Dabei halten wir stets Rücksprache mit Ihnen, damit alles nach Ihren Wünschen und Vorstellungen abläuft.

Geltendmachung Ihrer Ansprüche

Scheitert eine außergerichtliche Einigung, vertreten wir Sie und Ihre Ansprüche auch vor Gericht. Ob Auskunfts-, Leistungs- oder Feststellungsklage, wir setzen uns für Sie ein.

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Wenn Sie als naher Angehöriger enterbt wurden und somit Anspruch auf den Pflichtteil des Nachlasses haben.