
Wer – etwa auf seiner Website oder seinen Social-Media-Kanälen – urheberrechtlich geschützte Bilder, Videos oder Musik verwendet, kann vom Rechteinhaber abgemahnt werden. Und das wird schnell teuer, denn der Schadensersatzanspruch besteht ab Rechtsverletzung.
Vor einigen Jahren legte mir ein Mandant, Vertragshändler eines deutschen Herstellers, eine urheberrechtliche Abmahnung vor, mit



