Als spezialisierte Anwälte für Gesellschaftsrecht bei JuS Rechtsanwälte in Augsburg bieten wir unseren Mandanten umfassende Beratung und Unterstützung in allen Fragen des Gesellschaftsrechts. Wir begleiten Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer – auch zusammen mit den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern der HBPlus-Gruppe – bei der Gründung, Umstrukturierung, dem Kauf im Rahmen von Share- und Asset-Deals und auch Liquidation von Gesellschaften. Unser Leistungsspektrum umfasst die Erstellung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen, die Gestaltung von Gesellschafterbeschlüssen, die Durchführung von Kapitalmaßnahmen, die Gestaltung von Unternehmenskaufverträgen und von Gesellschaftsbeschlüssen sowie die Lösung von Streitigkeiten innerhalb des Gesellschafterkreises. Wir legen großen Wert auf eine individuelle und praxisorientierte Beratung, um die rechtlichen Interessen unserer Mandanten bestmöglich zu schützen. Unsere langjährige Erfahrung und unser fundiertes Fachwissen ermöglichen es uns, maßgeschneiderte Lösungen zu finden, die den spezifischen Anforderungen unserer Mandanten gerecht werden. Wenn nötig begleiten wir unsere Mandaten zu streitigen Gesellschafterversammlungen und übernehmen die gerichtliche Durchsetzung der berechtigten Ansprüche unserer Mandanten. Kontaktieren Sie uns gerne, um Ihre gesellschaftsrechtlichen Anliegen zu besprechen und von unserer fachkundigen Beratung zu profitieren.
Unsere Tätigkeitsfelder umfassen folgende Aufgabestellungen:
- Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen
- Vertretung im Gesellschafterstreit
- Existenzgründungsberatung
- Rechtliche Compliance-Beratung
- Betreuung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen
- Beratung von Aufsichtsgremien
Die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen wird häufig Steuerberatern und Notaren überlassen. Doch fehlt Steuerberatern in der Regel der Blick für die rechtlichen Notwendigkeiten und der Notar nimmt keine Interessenvertretung wahr. In Konfliktsituationen stellt sich dann heraus, dass auf die individuellen Interessen der Gesellschafter und des Unternehmens bei der Vertragserstellung keine Rücksicht genommen wurde.
JuS berät mit seinen Fachanwälten Unternehmen von der Phase der Existenzgründung bis hin zu Umstrukturierungen in sämtlichen Belangen der Gestaltung gesellschaftsrechtlicher Verträge. Eine Verschmelzung kann ein Notar zwar beurkunden, die Ziele der Gesellschafter lässt jedoch nur der ihre Interessen vertretende Anwalt einfließen. Eine GmbH-Satzung kann der Steuerberater aus dem Formularbuch abschreiben, einen die Interessen der Gesellschafter berücksichtigenden Gesellschaftsvertrag vermag nur der Anwalt zu formulieren.
Hinzu gehört die Beratung von Unternehmenslenkern in ihrer Verantwortung. Ob Vorstand, Geschäftsführer oder Aufsichtsrat: Wer nicht Hand in Hand mit den rechtlichen Anforderungen geht, die laufend von der Rechtsprechung neu justiert werden, gerät in Haftungsfallen. Meistens werden diese erst entdeckt, wenn der Betreffende schon darin sitzt.
Aber auch der reibungslose Ablauf von Gesellschaftsgremien wird von uns gründlich vorbereitet und betreut. Wir wissen zwischen bloßer Reformieren und rechtlichen Notwendigkeiten zu unterscheiden. Wir haben das pragmatische Ziel des Mandanten im Blick und weisen ihm den rechtlich sichersten Weg.
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