Der Erfolg in Unternehmen hängt nicht zuletzt von einer vernünftigen gesellschaftsrechtlichen Gestaltung ab. Langjährige Erfahrungen auf diesem Gebiet bringen wir vorwiegend bei mittelständischen Unternehmen ein. Diese Kompetenz unterstreichen wir durch eine Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht.

Unsere Tätigkeitsfelder umfassen folgende Aufgabestellungen:

  • Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen
  • Vertretung im Gesellschafterstreit
  • Existenzgründungsberatung
  • Rechtliche Compliance-Beratung
  • Betreuung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen
  • Beratung von Aufsichtsgremien

Die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen wird häufig Steuerberatern und Notaren überlassen. Doch fehlt Steuerberatern in der Regel der Blick für die rechtlichen Notwendigkeiten und der Notar nimmt keine Interessenvertretung wahr. In Konfliktsituationen stellt sich dann heraus, dass auf die individuellen Interessen der Gesellschafter und des Unternehmens bei der Vertragserstellung keine Rücksicht genommen wurde.

JuS berät mit seinen Fachanwälten Unternehmen von der Phase der Existenzgründung bis hin zu Umstrukturierungen in sämtlichen Belangen der Gestaltung gesellschaftsrechtlicher Verträge. Eine Verschmelzung kann ein Notar zwar beurkunden, die Ziele der Gesellschafter lässt jedoch nur der ihre Interessen vertretende Anwalt einfließen. Eine GmbH-Satzung kann der Steuerberater aus dem Formularbuch abschreiben, einen die Interessen der Gesellschafter berücksichtigenden Gesellschaftsvertrag vermag nur der Anwalt zu formulieren.

Hinzu gehört die Beratung von Unternehmenslenkern in ihrer Verantwortung. Ob Vorstand, Geschäftsführer oder Aufsichtsrat: Wer nicht Hand in Hand mit den rechtlichen Anforderungen geht, die laufend von der Rechtsprechung neu justiert werden, gerät in Haftungsfallen. Meistens werden diese erst entdeckt, wenn der Betreffende schon darin sitzt. 

Aber auch der reibungslose Ablauf von Gesellschaftsgremien wird von uns gründlich vorbereitet und betreut. Wir wissen zwischen bloßer Reformieren und rechtlichen Notwendigkeiten zu unterscheiden. Wir haben das pragmatische Ziel des Mandanten im Blick und weisen ihm den rechtlich sichersten Weg.