Wir beraten und vertreten unsere Mandanten auf dem gesamten Gebiet des Erbrechts.
Im Erbrecht unterteilen sich unsere Beratungsfelder in Vorsorgen und Erben mit folgenden Beratungsschwerpunkten:
Erben
- Ausschlagung oder Anfechtung der Annahme der Erbschaft
- Außergerichtliche – und gerichtliche Nachlassauseinandersetzung
- Erbscheinsverfahren
- Erbenfeststellung
- Betreuung von Erbengemeinschaften
- Vertretung bei Erbauseinandersetzungen
- Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Erstellung von Nachlassverzeichnissen
- Testamentsvollstreckung
• Haftungsbegrenzung der Erben
- Erbschaftssteuer
Vorsorgen
- Gesetzliche Erbfolge
- Errichtung und Prüfung letztwilliger Verfügungen (Testamente, Erbverträge)
- Vermächtnisse und deren Folgen
- Lebzeitige Übertragung von Vermögen und deren Folgen
- Schenkung und Schenkungssteuer
- Steueroptimierung bei der Erstellung und Prüfung lebzeitiger Verfügungen (Testamente, Erbverträge)
- Vermeidung von Konflikten mit Pflichtteilsberechtigten
- Nachfolgeregelungen
- Digitaler Nachlass
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Im Rahmen der Vorsorge beraten wir unsere Mandanten bei der richtigen Umsetzung ihrer Vorstellungen in letztwilligen Verfügungen auch unter Beachtung etwaiger Pflichtteilsansprüche. Bei lebzeitigen Schenkungen sind die steuerlichen Auswirkungen bereits zu Lebzeiten der Erblasser zu berücksichtigen. Zudem unterschätzen viele Erblasser bei lebzeitigen Vermögensübertragungen daran anknüpfende Pflichtteilsergänzungsansprüche im Todesfall. Wir zeigen hierbei Strategien zur Pflichtteilsbeschränkung auf. Im Rahmen von Nachfolgeregelungen in Familienunternehmen zeigen wir Lösungen auf, die den Fortbestand des Unternehmens sicherstellen, Auseinandersetzungen innerhalb der Übernehmergeneration vermeiden und steuerlich unbedenklich sind.
Im Beratungsfeld Erben vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich und stehen Ihnen bis zur vollständigen Abwicklung des Nachlasses zur Verfügung.
Wir begleiten die Erbauseinandersetzung entweder als Testamentsvollstrecker oder als rechtlicher Berater und Vertreter an der Seite einzelner Erben und unterstützen die Beteiligten bei der zügigen Durchsetzung ihrer Rechte außergerichtlich und erforderlichenfalls gerichtlich. Hierzu zählt auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche oder im Einzelfall die Anfechtung von Testamenten.
Im Bereich der persönlichen Altersvorsorge beraten wir bei den wichtigen Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Allgemein gehaltene Formulare für jedermann gibt es in diesen Bereichen mittlerweile zwar zuhauf. Wir beraten allerdings individuell und ermöglichen es dadurch den Mandanten, ihre eigene Situation bestmöglich vertraglich abzusichern.
Bei unserer Beratung ziehen wir alle wirtschaftlichen, steuerlichen und familiären Aspekte mit ein, um Ihre Interessen umfassend und sachgerecht zu vertreten. Die enge fachliche Zusammenarbeit mit unseren Kollegen aus dem Familien- und Gesellschaftsrecht ermöglicht es uns, umfassend auf Ihre Anliegen einzugehen.