Unser Team Bau, Miete & Immobilien besteht aktuell aus vier Rechtsanwälten, die sich auf die Spezialprobleme in diesem Rechtsgebiet spezialisiert haben. Zu unserem Mandantenstamm zählen insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen der Bauwirtschaft, Immobiliengesellschaften, Immobilienbesitzer, Immobilienfondsgesellschaften, Investoren, Anlagenbauer, Projektentwickler, Projektsteuerer, Architekten, Ingenieure, Makler, Bauträger und Baubetreuer; ebenso kommunale Unternehmen sowie Städte und Gemeinden.

Die Kanzlei ist spezialisiert insbesondere auf folgende Teilbereiche:

Privates Baurecht

Öffentliches Baurecht

Architektenrecht

Miet- und WEG-Recht

Schlichtungsverfahren nach SOBau

Maklerrecht

Das Maklerrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Immobilienmaklern und ihren Auftraggebern. Es ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und umfasst verschiedene Regelungen, die sowohl die Rechte als auch die Pflichten von Maklern und ihren Kunden definieren. Das Maklerrecht legt fest, wann ein Makler Anspruch auf eine Provision hat und welche Informations- und Aufklärungspflichten er gegenüber seinen Auftraggebern hat. Zudem regelt es die Wirksamkeit von Maklerverträgen und enthält Vorschriften zum Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen. Als Anwälte für Maklerrecht sind wir mit diesen gesetzlichen Bestimmungen vertraut und setzen uns dafür ein, unsere Mandanten kompetent zu beraten, ihre Interessen zu vertreten und Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Maklerrecht zu lösen. Unser Ziel ist es, unseren Mandanten eine rechtssichere und erfolgreiche Immobilienvermittlung zu ermöglichen.

Das Schiedsgerichtsverfahren nach SOBau ist ein Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Parteien. Das Verfahren beginnt mit der Einreichung einer schriftlichen Erklärung durch jede Partei, in der sie die Art der Streitigkeit und die Fakten, die ihre Position stützen, darlegt. Auf diese Erklärung folgt ein Austausch schriftlicher Stellungnahmen beider Seiten, der in einer Anhörung vor einem Schiedsgericht gipfelt. Das Schiedsgericht erlässt dann eine Entscheidung, die für alle beteiligten Parteien verbindlich ist.

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