Die Kanzlei ist spezialisiert insbesondere auf folgende Teilbereiche:
Privates Baurecht
- Vertragsprüfungen (Due Diligence)
- Vertragsgestaltung
- Führen von Vertragsverhandlungen
- Baubegleitende Rechtsberatung
- Vertrags und Nachtragsmanagement
- Durchsetzung oder Abwehr von Werklohnforderung
- Abwicklung von Baumängeln
- Führen von Gerichtsprozessen
Öffentliches Baurecht
- Bauanträge
- Nachbarwidersprüche gegen Bauprojekte
- Immissionsschutz
- Vergaberechtliche Beratung von Bietern und Ausschreibungspflichtigen bei Vergabeverfahren
- Führen von Gerichtsprozessen
Architektenrecht
- Architektenverträge
- Durchsetzung von Honorarforderungen
- Vertretung in Haftungsfällen
- Berufsrecht
- Gründung von Architektengemeinschaften und Architektengesellschaften
- Führen von Gerichtsprozessen
Miet- und WEG-Recht
- Gestaltung von Wohn- und Gewerberaummietverträgen
- Prüfung und Konzipierung von Grundstückskaufverträgen
- Entwicklung von Investorenmodellen
- Beratung bei Vertragsverhandlungen
- Durchführung von Mieterhöhungsverfahren
- Entmietungen
- Führen von Gerichtsprozessen
Schlichtungsverfahren nach SOBau
- Durchführung als Schlichter und Teilnahme als Vertreter in Schlichtungsverfahren „Schrottimmobilien“
- Prüfen von Prospekten und Informationsbriefen
- Durchsetzen von Ansprüchen bei fehlerhafter Vermögensverwaltung
Maklerrecht
- Vertragsgestaltung
- Führen von Gerichtsprozessen
Das Maklerrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Immobilienmaklern und ihren Auftraggebern. Es ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und umfasst verschiedene Regelungen, die sowohl die Rechte als auch die Pflichten von Maklern und ihren Kunden definieren. Das Maklerrecht legt fest, wann ein Makler Anspruch auf eine Provision hat und welche Informations- und Aufklärungspflichten er gegenüber seinen Auftraggebern hat. Zudem regelt es die Wirksamkeit von Maklerverträgen und enthält Vorschriften zum Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen. Als Anwälte für Maklerrecht sind wir mit diesen gesetzlichen Bestimmungen vertraut und setzen uns dafür ein, unsere Mandanten kompetent zu beraten, ihre Interessen zu vertreten und Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Maklerrecht zu lösen. Unser Ziel ist es, unseren Mandanten eine rechtssichere und erfolgreiche Immobilienvermittlung zu ermöglichen.
Das Schiedsgerichtsverfahren nach SOBau ist ein Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Parteien. Das Verfahren beginnt mit der Einreichung einer schriftlichen Erklärung durch jede Partei, in der sie die Art der Streitigkeit und die Fakten, die ihre Position stützen, darlegt. Auf diese Erklärung folgt ein Austausch schriftlicher Stellungnahmen beider Seiten, der in einer Anhörung vor einem Schiedsgericht gipfelt. Das Schiedsgericht erlässt dann eine Entscheidung, die für alle beteiligten Parteien verbindlich ist.