Urheberrecht
Als spezialisierte Anwälte für Urheberrecht bei JuS Rechtsanwälte in Augsburg bieten wir Ihnen umfangreiche Beratung und Unterstützung in allen Fragen des Urheberrechts. Wir vertreten Künstler, Kreative, Unternehmen und Privatpersonen in rechtlichen Angelegenheiten rund um das Urheberrecht. Unser Leistungsspektrum umfasst die Prüfung und Registrierung von Urheberrechten, die Beratung bei Urheberrechtsverletzungen, die Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen sowie die Gestaltung und Prüfung von Lizenzverträgen. Wir setzen uns dafür ein, Ihre geistigen Eigentumsrechte zu schützen und Ihnen dabei zu helfen, Ihre kreativen Werke bestmöglich zu nutzen und zu verwerten. Mit unserer fundierten Expertise im Urheberrecht und unserer engagierten Unterstützung begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess und finden die beste Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse. Kontaktieren Sie uns gerne, um Ihre urheberrechtlichen Anliegen zu besprechen und von unserer fachkundigen Beratung zu profitieren. Wir setzen uns für den Schutz Ihrer Urheberrechte ein und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Unsere Tätigkeitsfelder umfassen folgende Aufgabestellungen:
- Gestaltung von Verträgen zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern, Künstlern, Autoren und Dritten
- Gestaltung von Lizenzvereinbarungen, Verlagsverträgen, Webdesign-Verträgen und Softwarelieferungsverträgen
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von urheberrechtlichen Unterlassungs- und Zahlungsansprüchen
- Durchsetzung einstweiligen Rechtsschutzes
- Unterstützung des betrieblichen Schutzrechtemanagements
- Beratung und Vertretung bei Abschluss von Verwertungsverträgen
Damit erstreckt sich der Schutz des Urheberrechts nicht nur auf die klassische künstlerische Werkerstellung des Autors, Musikers, Fotografen oder bildenden Künstlers, sondern auch bspw. auf die Programmierung von Software, die Gebäudeplanung des Architekten, möglicherweise aber auch auf die Tätigkeit des Webdesigners, des Datenbankerstellers oder des Werbefilmers. Damit wird das Urheberrecht zum zentralen Normengefüge, welches wesentliche Assets des in diesen Bereichen tätigen Unternehmens schützt.
Neben der klassischen urheberrechtlichen Beratung von Künstlern bei Vereinbarungen mit den Verwertern unterstützen wir auch Unternehmen im Hinblick auf die im Betrieb entstandenen urheberrechtlich geschützten Werke als deren wesentliche Assets und stellen sicher, dass die Verwertung auch nur dort erfolgt, wo sie gewollt ist. So beraten wir insbesondere IT-Rechts im Rahmen von Softwareerstellungs- und Lizenzvereinbarungen, wie auch zu Nutzungsrechtevereinbarungen mit Freelancern oder andere Dritten.
Im Vorfeld der Auftragsdurchführung stellen wir durch die Gestaltung von Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien sicher, dass für die Zukunft Rechtssicherheit über die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien besteht.
Im Falle der Verletzung von Schutzrechten setzen wir die Ansprüche des Werkschaffenden oder verwertungsberechtigten Unternehmens auch gerichtlich durch, nötigenfalls im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.
Relevante Fachbeiträge zum Thema Urheberrecht:
Urheberrecht – Abmahnungen zu Filesharingfällen