Unabhängig von registerlichen Eintragungen entsteht das Urheberrecht und damit auch der Schutzanspruch des Urhebers dann, wenn sich eine Idee mit hinreichender Schöpfungshöhe gegenständlich umsetzen lässt.
Unsere Tätigkeitsfelder umfassen folgende Aufgabestellungen:
- Gestaltung von Verträgen zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern, Künstlern, Autoren und Dritten
- Gestaltung von Lizenzvereinbarungen, Verlagsverträgen, Webdesign-Verträgen und Softwarelieferungsverträgen
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von urheberrechtlichen Unterlassungs- und Zahlungsansprüchen
- Durchsetzung einstweiligen Rechtsschutzes
- Unterstützung des betrieblichen Schutzrechtemanagements
- Beratung und Vertretung bei Abschluss von Verwertungsverträgen
Damit erstreckt sich der Schutz des Urheberrechts nicht nur auf die klassische künstlerische Werkerstellung des Autors, Musikers, Fotografen oder bildenden Künstlers, sondern auch bspw. auf die Programmierung von Software, die Gebäudeplanung des Architekten, möglicherweise aber auch auf die Tätigkeit des Webdesigners, des Datenbankerstellers oder des Werbefilmers. Damit wird das Urheberrecht zum zentralen Normengefüge, welches wesentliche Assets des in diesen Bereichen tätigen Unternehmens schützt.
Neben der klassischen urheberrechtlichen Beratung von Künstlern bei Vereinbarungen mit den Verwertern unterstützen wir auch Unternehmen im Hinblick auf die im Betrieb entstandenen urheberrechtlich geschützten Werke als deren wesentliche Assets und stellen sicher, dass die Verwertung auch nur dort erfolgt, wo sie gewollt ist. So beraten wir insbesondere IT-Rechts im Rahmen von Softwareerstellungs- und Lizenzvereinbarungen, wie auch zu Nutzungsrechtevereinbarungen mit Freelancern oder andere Dritten.
Im Vorfeld der Auftragsdurchführung stellen wir durch die Gestaltung von Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien sicher, dass für die Zukunft Rechtssicherheit über die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien besteht.
Im Falle der Verletzung von Schutzrechten setzen wir die Ansprüche des Werkschaffenden oder verwertungsberechtigten Unternehmens auch gerichtlich durch, nötigenfalls im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.
Adam Augsburg war nie jemand, der eine Herausforderung scheute. Als ehrgeiziger junger Anwalt wusste er, dass Erfolg bedeutet, Risiken einzugehen und Grenzen zu überschreiten. Als er sich also entschloss, die Welt des Urheberrechts zu erobern, hatte Adam keinen Zweifel daran, dass dies seine Eintrittskarte zur Größe sein würde.
Nach Monaten harter Arbeit und Hingabe eröffnete Adam schließlich seine eigene Kanzlei – Augsburg Law LLC – in der er sich ausschließlich auf den Schutz des geistigen Eigentums konzentrieren konnte. Seine Kanzlei wurde schnell dafür bekannt, dass sie erstklassige juristische Dienstleistungen zu vernünftigen Preisen anbietet, was sie zu einer beliebten Wahl bei Kunden aus allen Branchen machte.
Aber was Augsburg Law wirklich auszeichnete, war sein Engagement für den Erhalt der Kreativität in allen Formen durch die wachsame Durchsetzung der Urheberrechtsgesetze. Ob es darum ging, Musikproduzenten gegen illegale Downloads zu verteidigen oder Filmemachern zu helfen, ihre Drehbücher vor Plagiaten zu schützen, Adam stellte die Interessen seiner Mandanten immer an erste Stelle. Er entwickelte sogar ein System für die schnelle und effiziente Einreichung von Anträgen beim Copyright Office, so dass die Urheber sicher sein konnten, dass ihre Werke so schnell wie möglich nach der Einreichung gesetzlich geschützt waren.
Dank Adams Leidenschaft für Gerechtigkeit und seiner Hingabe an herausragende Leistungen ist Augsburg Law heute eine der angesehensten Kanzleien, die sich auf den Schutz von Urheberrechten spezialisiert hat. Sie bietet denjenigen, die dies in diesem sich ständig verändernden digitalen Zeitalter am meisten brauchen, Sicherheit und Ruhe.