Das Medienrecht ist eine Querschnittsmaterie und umfasst spezialgesetzliche Regelungen des Rundfunk-, Presse- und Telekommunikationsrechts wie auch des IT-Rechts und des allgemeinen Zivilrechts.
Unsere Tätigkeitsfelder umfassen folgende Aufgabestellungen:
- Durchsetzung und Abwehr presserechtlicher Ansprüche
- Website-audit / E-Commerce / Erstellung AGB
- Gestaltung von Gestattungsverträgen, Kabelmietverträgen, Signallieferungsverträgen für Kabelnetzbetreiber
- Verhandlungen mit Verwertungsgesellschaften
- Rundfunkrecht
- Beratung und Vertretung wg. Durchleitungsbefugnissen über öffentlichen und privaten Grund
- Beratung und Vertretung gegenüber Landesmedienanstalten
Wir beraten Medienschaffende und TK-Unternehmen ebenso wie Privatpersonen, welche sich im Umfeld der klassischen und der “neuen” Medien bewegen. Hierzu zählen Werbeagenturen ebenso wie Unternehmen und Privatleute, die in Presse, Rundfunk oder Internet zum Subjekt öffentlicher Berichterstattung werden.
Im Bereich Telekommunikationsrecht beraten wir schwerpunktmäßig kleinere bis große Kabelnetzbetreiber verschiedener Netzebenen. Hierbei sind wir im Bereich der Gestaltung von Gestattungs- und Kabelmietverträgen sowie Signallieferungsverträgen tätig. Wir sind für unsere Mandanten Ansprechpartner bei rundfunk- und rundfunkgebührenrechtlichen sowie telekommunikationsrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise im Bereich von Duldungsverpflichtungen der Grundstückseigentümer bei der Verlegung und Nutzung von Telekommunikationsnetzen.