Immobilienrecht
Das Grundstücks- und Immobilienrecht Augsburg bildet seit der Gründung der Kanzlei einen Schwerpunkt. Im Team Bau-, Miet- und Immobilienrecht beraten und betreuen wir mit drei Fachanwälten zu allen Fragen des Grundstücks- und Immobilienrechts unsere Mandanten. Dazu gehören im Grundstücks- und Immobilienrecht u.a. Eigentümer, Verwalter, Vermittler, Projektierer.
Unsere Tätigkeitsfelder umfassen folgende Aufgabestellungen:
- Gestaltung und Prüfung von Grundstückskaufverträgen
- Vertragsverhandlungen
- Durchsetzung und Abwehr von Mängel- und Kaufpreisansprüchen
- Abstimmung der grundbuch- und grundstücksrechtlichen Aspekte in der Projektsteuerung
- Durchsetzung und Abwehr von nachbarrechtlichen Ansprüchen
- Gestaltung und Prüfung von sonstigen Grundstücksrechten
Zu unserem Mandantenstamm im Grundstücks- und Immobilienrecht zählen wir neben den Grundstückseigentümern private und kommunale Wohnungsbaugesellschaften, kleinere und mittelständische Unternehmen der Bauwirtschaft, Immobilienverwalter, Immobilienfondsgesellschaften, Investoren, Projektentwickler, Makler und Bauträger.
Die Abstimmung der Grundstückskaufverträge und der sonstigen Grundstücksrechte mit den Interessen der Parteien ist oft nicht einfach. Insbesondere ist die Notwendigkeit der Abstimmung der rechtlichen Grundlagen der Immobilie mit den Interessen der Parteien nicht einfach zu erkennen. Notare dürfen in Bezug auf die Interessenwahrung der Vertragsparteien nicht beraten. Viele Probleme werden im Grundstücks- und Immobilienrecht bei der Veräußerung oder dem Erwerb einer Immobilie nicht offengelegt. Dadurch drohen beiden Vertragsparteien, die sich im Vertrauen auf die angeblich geklärte Vertragslage für die Zukunft eingerichtet haben, hohe Schäden. Der Schwerpunkt der Beratung und der Sachbearbeitung des Kaufs von Immobilien in der privaten Vermögensverwaltung ist daher im Wesentlichen der Risikoabbau und/oder die Durchsetzung von vertraglichen Rechten wie Gewährleistungsrechte. Auch führen wir im Grundstücks- und Immobilienrecht Augsburg ggf. die notwendigen Verhandlungen für unsere Mandanten mit der Gegenpartei und/oder den Verwaltungsbehörden.
Dies gilt auch bei der unentgeltlichen Überlassung von Grundstücken an Nachkömmlinge oder Ehepartner sowie bezüglich der Belastung eines Grundstücks mit Dienstbarkeiten, Nießbrauchs- und Wohnungsrechten, Vorkaufsrechten sowie der Bestellung von Grundschulden und Hypotheken zur dinglichen Absicherung von Darlehensforderungen.
Die Bewertung nach dem Modell des beizulegenden Zeitwertes hat sich inzwischen für Immobiliengesellschaften durchgesetzt, da so Änderungen im Marktwert der Immobilien besser abgebildet werden und somit die Darstellung der Konzern-Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns verbessert wird.
Im Übrigen beraten und bearbeiten wir die Umgestaltung von Grundstücksrechten, um Bau- und sonstige Projekte und Nutzungen auf den betroffenen Grundstücken zu ermöglichen. Insbesondere in der Projektentwicklung können wir wegen der umfassenden Abdeckung der verschiedenen Aspekte des Mietrechts, Baurechts, Grundstücks- und Immobilienrechts die Konzepte auch ganzheitliche rechtlich begleiten bzw. Investoren entsprechend umfassend zur Abstimmung ihrer Verträge beraten und begleiten.
Daneben berät und vertritt der Immobilienrecht Anwalt Augsburg Immobilieneigentümer auch in der Wahrung ihrer Nutzungs- und Abwehrrechte. Im Fokus steht hierbei oft das Nachbarschaftsrecht, welches sehr unübersichtlich ist und über verschiedene Rechtsgebiete wie dem öffentlichen Baurecht, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem bayerischen Nachbarschutzrecht und auch teils über das Grundbuchrecht beeinflusst wird.
Als die Familie Smith beschloss, in ein neues Haus zu ziehen, wussten sie, dass sie als erstes ihren vertrauten Immobilienanwalt aufsuchen mussten. Er war schon seit Jahren Teil ihres Lebens und stand ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Grundstücke und Immobilien ging.
Sie waren gemeinsam durch dick und dünn gegangen – vom Abschluss des Kaufs ihres jetzigen Hauses vor vielen Jahren bis hin zur Unterstützung bei kniffligen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Bauprojekten auf anderen Grundstücken, die ihnen gehörten.
Dieses Mal war es jedoch anders. Die Smiths waren bereit für mehr als nur ein altes Reihenhaus in der Vorstadt. Diesmal wollten sie das Abenteuer Immobilieneigentum!
Ihr Anwalt zeigte ihnen alle Möglichkeiten auf: von unbebautem Land mit Potenzial für eine individuelle Bebauung bis hin zu einer Hütte am Seeufer, die mit der Zeit je nach Bedarf umgebaut werden konnte – es gab so viele Möglichkeiten! Nach reiflicher Überlegung und vielen Nachforschungen über die Bebauungsvorschriften der verschiedenen Gemeinden sowie die staatlichen Gesetze über Wasserrechte und Zufahrtsstraßen wurde schließlich beschlossen, dass sie dieses Mal etwas Großes wagen und ein Stück Land im ländlichen Pennsylvania kaufen würden, das sowohl Ackerland als auch Waldland umfasst.
Mit Hilfe des Fachwissens ihres Anwalts in Bezug auf die örtlichen Vorschriften für landwirtschaftliche Aktivitäten wie Holzernte oder Weiderechte für das Vieh wurde klar, dass der Besitz dieses Stücks Paradies aufgrund seiner potenziellen einkommensschaffenden Fähigkeiten langfristige Vorteile mit sich bringen und ihnen gleichzeitig viele Möglichkeiten zur persönlichen Freizeitgestaltung bieten würde!
\Nachdem sie monatelang detaillierte Pachtverträge mit Vertragspartnern ausgearbeitet hatten, die sich auf die Bewirtschaftung von Wäldern bzw. das Weiden von Schafherden spezialisiert hatten (wobei sich ein erfahrener Anwalt als sehr nützlich erwies), konnten die Smiths aus erster Hand erfahren, wie kluge Entscheidungen, die heute getroffen werden, sich morgen auszahlen können, wenn es um den Schutz Ihrer Interessen vor dem Gesetz geht, wenn es um komplizierte Angelegenheiten wie Landgeschäfte geht. Sie hätten nicht glücklicher darüber sein können, dieses besondere Stück Land zu kaufen – und nochmals vielen Dank für all die unschätzbaren juristischen Lektionen, die sie auf diesem Weg gelernt haben!