Als erfahrene Anwälte für Verwaltungsrecht bei JuS Rechtsanwälte in Augsburg bieten wir Ihnen umfangreiche rechtliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Verwaltungsrechts. Wir sind mit den komplexen rechtlichen Regelungen und Verfahren im Verwaltungsrecht bestens vertraut und stehen Ihnen bei rechtlichen Angelegenheiten mit Behörden, Ämtern und Verwaltungen zur Seite. Unser Leistungsspektrum umfasst die rechtliche Beratung und Vertretung in Fragen des öffentlichen Baurechts, des Beamtenrechts, des Gewerberechts, des Umweltrechts und des Verwaltungsprozessrechts. Wir setzen uns dafür ein, Ihre rechtlichen Interessen zu schützen und Ihnen bei verwaltungsrechtlichen Anliegen zu helfen. Mit unserer fundierten Expertise im Verwaltungsrecht und unserem engagierten Einsatz begleiten wir Sie kompetent und einfühlsam durch den gesamten Prozess.

 

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in außergerichtlichen Verwaltungsverfahren. Solche Verfahren betreffen beispielsweise die Beantragung oder Ablehnung von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen aller Art. Wir gestalten und prüfen öffentlich-rechtliche Verträge, wie z. B. städtebauliche und Erschließungsverträge. Außerdem begleiten wir unsere Mandanten bei den diesbezüglichen Vertragsverhandlungen.

Rechtshandlungen der öffentlichen Hand gegenüber Unternehmen und Privatpersonen erfolgen häufig durch sog. Verwaltungsakte. Die Besonderheit an Bescheiden und Genehmigungen sowie deren Ablehnung ist die Rechtsmittelfrist. Wenn der Adressat eines Verwaltungsaktes mit dessen Inhalt nicht einverstanden ist, muss rechtzeitig und formgerecht Widerspruch bei der richtigen Behörde erhoben bzw. Anfechtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden. Geschieht dies nicht, wird der Verwaltungsakt bestandskräftig. Sein Inhalt steht damit endgültig fest.

Das Verwaltungsrecht ist ein schwer zu verstehendes Thema, da es viele verschiedene Aspekte umfasst. Dazu gehören die Festlegung der Befugnisse und Pflichten der Verwaltungsbehörden, die Festsetzung von Ordnungsgeldern und -strafen sowie die Feststellung der Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandlungen. Darüber hinaus umfasst das Verwaltungsrecht die Gesetze über die Zusammensetzung und Befugnisse der Exekutive, Judikative und Legislative. Jeder dieser Aspekte ist wesentlich für das Verständnis des Verwaltungsrechts.

 

Unsere Tätigkeitsfelder umfassen folgende Bereiche:

Umweltrecht (Altlasten, Bodenschutz, Immissionsschutz)

Gestaltung und Prüfung von öffentlich-rechtlichen Verträgen

Prozessführung vor den Verwaltungsgerichten

Öffentliches Baurecht (Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Erschließungsverträge, städtebauliche Verträge)

Öffentliches Wirtschaftsrecht (Gaststättenrecht, Handwerksordnung, Gewerberecht)

Außergerichtliche Vertretung im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren

Vergaberecht

Kommunalrecht

Fördermittel (Subventionen und Beihilfen)

 

Zu unserer Tätigkeit gehört auch die Prüfung der Erfolgsaussichten der Rechtsmittel gegen den Erlass oder die Ablehnung von Verwaltungsakten. Wir vertreten unsere Mandanten im Widerspruchsverfahren und in verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Kontaktieren Sie uns gerne, um Ihre spezifischen Anliegen im Verwaltungsrecht zu besprechen und von unserer fachkundigen Unterstützung zu profitieren. Wir setzen uns engagiert für Ihre Rechte im Verwaltungsrecht ein und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

 

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