Im Ressort Bau, Miete, Immobilie beraten vier spezialisierte Rechtsanwälte Makler im Hinblick auf ihre rechtlichen Belange sowie in Bezug auf die Hilfestellung zur Erfüllung der Maklerpflichten gegenüber deren Klienten und sonstigen Vertriebspartnern.
Unser Tätigkeitsfeld umfassen unter anderem folgende Aufgabestellungen:
- Gestaltung von Maklerverträgen und sonstigen Vermittlungsverträgen
- Entwicklung von Vertriebskonzepten
- Überprüfung und Beratung zu den Hauptverträgen
- Beratung und Vertretung bei Vertragsverhandlungen
- Durchsetzung und Abwehr von Haftungsforderungen
- Durchsetzung und Abwehr von Provisionsforderungen
- Beendigung von Makler- und Vermittlungsverträgen
- Führen von Gerichtsprozessen
Zu unserem Mandantenstamm zählen wir neben sog. privaten Käufern, Mietern und Pächtern auch kleinere und mittelständische Immobilienmakler, Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften, Immobilienfondsgesellschaften, Investoren, Projektentwickler, Bauträger.
Das Vermittlungsgeschäft ist hart.
Gerade in Zeiten, in welchen der Immobilienmarkt nicht üppig mit Vertragsabschlüssen gesegnet ist, ist jede verlorene Vermittlungsprovision ein herber Schlag für das geschäftliche Fortkommen des Maklers. Darüber hinaus haben die Gerichte die Anforderungen an die Aufklärungs- und Beratungspflichten in den letzten Jahren auch im Bereich des Maklerrechtes kontinuierlich verschärft.
In diesem schwierigen Umfeld das richtige Konzept zu haben und die erforderlichen Grundlagen einer erfolgreichen Tätigkeit zu finden, ist wichtig. Wir helfen den von uns beratenen und vertretenen Maklern, das richtige Konzept umzusetzen. Das gilt auch im Hinblick auf den rechtlich sicheren Internetauftritt, der Sicherung und Durchsetzung von Provisionsansprüchen und der wettbewerbsrechtlich richtigen Werbung.