Das auch als Lauterkeitsrecht bezeichnete Wettbewerbsrecht ordnet das Marktverhalten der Marktteilnehmer und zielt auf einen fairen, “lauteren” Wettbewerb. Weitere Rechtsgebiete des gewerblichen Rechtsschutzes sind das Marken-, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht (Designrecht).
Unsere Tätigkeitsfelder umfassen folgende Aufgabestellungen:
- Website – audit / E-Commerce
- Beratung bei der Planung von Marketingaktionen
- Abfassung von Abmahnschreiben und Unterlassungserklärungen
- Abwehr unberechtigter Abmahnungen
- Vertretung in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
- Allgemeine Prozessvertretung
- Beratung und Vertretung bei Anmeldung von Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmustern
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Schutzrechteverfahren
Unsere Beratung erfolgt zunächst streitvermeidend bei der Beratung zu geplanten Marketingaktionen, ob ein geplanter Internet-Auftritt rechtliche Risiken aufwirft oder ein beabsichtigter Hörfunkspot rechtlichen Bedenken begegnet. Andererseits stehen wir unseren Mandanten zur Seite, wenn sich ein Wettbewerber unlauter verhält und sich so einen unberechtigten Vorteil verschafft oder aber wenn unsere Mandanten unberechtigte Abmahnungen von Wettbewerbern oder Wettbewerbsverbänden erhalten, welche rechtlich haltlos sind.
Unsere Tätigkeit im gewerblichen Rechtsschutz umfasst ferner die Herstellung und den Schutz von Leistungsschutzrechten unserer Mandanten. Wir beraten und vertreten bei der registerlichen Anmeldung gewerblicher Schutzrechte, bei der Abwehr von Schutzrechtsverletzungen durch unberechtigte Dritte wie auch bei markenrechtlicher Inanspruchnahme. Hierbei sichern wir die Rechte unserer Mandanten sofern erforderlich auch durch die Einleitung eines Prozessverfahrens.