Das Architektenrecht als Teil des Baurechts bildet einen Schwerpunkt in unserer Rechtsanwaltskanzlei. In unserem Team haben sich zwei Fachanwälte auf die diversen Spezialprobleme auf diesem Gebiet fokussiert und fortgebildet.
Unsere Tätigkeitsfelder umfassen folgende Aufgabenstellungen:
- Architektenverträge
- Führen von Gerichtsprozessen
- Vertretung in Haftungsfällen
- Berufsrecht
- Gründung von Architektengemeinschaften und Architektengesellschaften
- Durchsetzung von Honorarforderungen
Zu unserem Mandantenstamm zählen wir neben Privatpersonen, insbesondere kleinere und mittelständische Architektenbüros, Unternehmen der Bauwirtschaft, Immobiliengesellschaften, Immobilienfondsgesellschaften, Investoren, Anlagenbauer, Projektentwickler, Projektsteuerer, Bauträger und Baubetreuer, sowie kommunale Unternehmen, Städte und Gemeinden.
JuS Rechtsanwälte überprüfen und entwerfen Architekten- und Ingenieurverträge, aber auch Generalplanerverträge. Dabei erarbeiten wir nach den technisch-fachlichen Erläuterungen unserer Mandanten vertragliche Regelungen für den Einzelfall. Beispielhaft erwähnt seien Planungstätigkeiten und Bauleitung im außereuropäischen Ausland ebenso wie Aufgabenverteilung zwischen Architekten, Ingenieuren und Sonderfachleuten. Wir erläutern die verbleibenden Risiken und sensibilisieren unsere Auftraggeber für die speziellen Anforderungen ihres Auftrags.
In haftungsrechtlichen Fragen, die sich aus der Tätigkeit des Planers ergeben können, übernehmen wir die Abwehr von Schadensersatzansprüchen in Abstimmung mit der Haftpflichtversicherung. Oftmals können wir Letztere durch zielgerichtete Verhandlung unter gutachtlicher Stellungnahme zur Übernahme der anfallenden Verfahrenskosten veranlassen und unsere Mandanten auf diese Weise vom drohenden Prozessrisiko befreien.
Vielfach stellen sich im Rahmen der Bauleitung direkt vor Ort Fragen der VOB/B, die aufgrund enger Fertigstellungstermine keine weiteren Verzögerungen zulassen. Auch hier stehen unsere baukundigen und praxiserfahrenen Rechtsanwälte zur Seite, die Lösungsvorschläge nennen und Entscheidungshilfen vorgeben.
Wir unterstützen schließlich unsere Architekten, Fachplaner und Ingenieure bei der Durchsetzung ihrer Honoraransprüche. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des gesetzlichen Preisrechts für Architekten und Ingenieure (HOAI) begleiten wir unsere Mandanten bei der schwierigen Aufgabe der Erstellung einer prüffähigen Schlussrechnung. Wir geben Auskunft, welche Forderungen bei vorzeitiger Kündigung des Auftrags oder Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI berechtigt sind.