Als erfahrene Anwälte für Handelsrecht und Vertriebsrecht bieten JuS Rechtsanwälte in Augsburg ihren Mandanten umfassende rechtliche Unterstützung und Beratung bei der Gestaltung und Prüfung vertriebs- und handelsrechtlicher Vertragswerke. Für unsere Mandanten gestalten wir – auch länderübergreifende – Lieferantenbeziehungen ebenso wie klassische Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträge, in deren Kontext wir uns insbesondere um die vertragsabschließenden Ausgleichsansprüche gem. § 89b HGB kümmern. Gerät ein Vertrag in die Krise beraten wir unsere Mandanten zu den Risiken der Vertragskündigung, der Anpassung von Vertragsklauseln aufgrund geänderter Marktbedingungen und setzen die Rechte unserer Mandanten ggf. auch gerichtlich durch.Wir legen großen Wert auf eine individuelle und praxisorientierte Beratung, um die rechtlichen Interessen unserer Mandanten bestmöglich zu schützen.

Das Handels- und Vertriebsrecht umfasst die rechtlichen Rahmenbedingungen, welche für die Vermarktung und den Verkauf von Waren bzw. Dienstleistungen gelten. Es betrifft die vertraglichen Beziehungen zwischen den verschiedenen Beteiligten im Handel und Vertrieb, wie z. B. Hersteller, Lieferanten, Händler, Handelsvertreter, Makler, Franchisegeber und Franchisenehmer. Das Handels- und Vertriebsrecht ist aber kein einheitliches Rechtsgebiet, sondern stellt eine Gemengelage aus nationalen, europäischen und internationalen Normen dar.

JuS Rechtsanwälte sind auf die Gestaltung und Prüfung entsprechender Vertragswerke spezialisiert. Wir achten darauf, dass die Verträge rechtskonform sind und keine unwirksamen oder für die Mandanten nachteiligen Klauseln enthalten.


Insbesondere beraten wir zu den nachfolgenden Vertragstypen:

  1. Lieferverträge: Wir erstellen und überprüfen Lieferverträge, die die Lieferung bzw. Erbringungen von Waren oder Dienstleistungen auf nationaler und internationaler Ebene regeln. Hierbei beraten wir auch zu den rechtlichen Implikationen von Wettbewerbsklauseln und Enthaltsamkeitsklauseln in Lieferverträgen, die die Vertragsparteien ein- oder wechselseitig verpflichten, nicht mit dem Abnehmer oder dessen Konkurrenten zu kontrahieren oder dessen Mitarbeiter abzuwerben. Hierbei beraten wir häufig direkt an der Schnittstelle zum Wettbewerbsrecht. Wir prüfen, ob die relevanten Klauseln den wettbewerbsrechtlichen Vorgaben entsprechen und ob sie angemessen sind. Im Streitfall vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch gerichtlich oder im Rahmen von Schiedsverfahren.
  2. Handelsvertreterverträge: Wir unterstützen bei der Ausgestaltung und rechtlichen Bewertung von Handelsvertreterverträgen unter besonderer Berücksichtigung des handelsvertreterrechtlichen Ausgleichsanspruches nach § 89b HGB. Gegenstand unserer Beratung sind ferner die rechtlichen Implikationen von Provisionsregelungen, die die Höhe und die Fälligkeit der Vergütung des Handelsvertreters bestimmen. Wir prüfen, ob die Provisionsregelungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und ob sie angemessen sind. Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten nötigenfalls auch bei Streitigkeiten über die Berechnung oder die Auszahlung von Provisionen.
  3. Vertragshändlerverträge: Wir kümmern uns um die rechtlichen Fragen von Vertragshändlerverträgen und auch die damit verbundenen Ausgleichsansprüche gem. § 89b HGB analog, die dem Vertragshändler bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zustehen können. Auch bei Vertragshändlerverträgen vertreten wir die Interessen unserer Mandanten vor Gericht.

Unsere Tätigkeitsfelder umfassen folgende Bereiche:

Gewährleistungsrechte beim Handelskauf

Intern. Vertragsgestaltung, auch in Englisch

Gestaltung Intern. Allg. Geschäftsbedingungen

Beteiligung an Intern. Schiedsverfahren

Gestaltung von Vertriebsverträgen

Vertragshändlerrecht (GVO)

Handelsvertreterrecht

Vertragsverhandlungen

Franchiseverträge

Vertragsprüfung

Internationaler Warenhandel

Wir legen Wert auf eine individuelle und praxisnahe Beratung, um die rechtlichen Interessen unserer Mandanten optimal zu wahren. Wir verstehen, dass jeder Fall einzigartig ist, und bieten maßgeschneiderte Lösungen an, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Ein Handelsvertreter oder Vertragshändler, der seine Ansprüche nicht fristgerecht und vollständig geltend macht, riskiert den Verlust seiner Rechte. Deshalb ist eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht immer die beste Option. Häufig bieten gerichtliche oder außergerichtliche Mediationsverfahren eine einvernehmliche Lösung für Interessenkonflikte zwischen den Vertragsparteien.

In Augsburg bietet JuS Rechtsanwälte spezialisierte Beratung im Handelsrecht und Vertriebsrecht an. Kontaktieren Sie uns, um Ihre spezifischen Anliegen zu besprechen und von unserer fachkundigen Beratung zu profitieren. Wir sind hier, um Ihre rechtlichen Interessen zu schützen und Sie in Ihren geschäftlichen Aktivitäten bestmöglich zu unterstützen.

Ihre Ansprechpartner:

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