Unternehmen und Gewerbetreibende leben von den Handelsverträgen, mit denen sie ihr tägliches Geschäft bestreiten. Ein schlechter Vertriebsvertrag ist ein teurer Vertrag, der dem Unternehmen schadet. Ein vom Anwalt geprüfter Vertrag kostet auch Geld, hilft aber später weiteres Lehrgeld zu vermeiden.

Unsere Tätigkeitsfelder umfassen folgende Aufgabestellungen:

  • Handelsvertreterrecht
  • Gestaltung von Vertriebsverträgen
  • Vertragsverhandlungen
  • Vertragshändlerrecht (GVO)
  • Gewährleistungsrechte beim Handelskauf
  • Internationaler Warenhandel
  • Franchiseverträge
  • Intern. Vertragsgestaltung, auch in Englisch
  • Vertragsprüfung
  • Gestaltung Intern. Allg. Geschäftsbedingungen
  • Beteiligung an Intern. Schiedsverfahren

Schon in der Gestaltung von Vertriebsverträgen ist darauf zu achten, dass ein gesetzeskonformer Ausgleich der gegenseitigen Interessen erfolgt, da ansonsten das Risiko der rechtsunwirksamen Klausel droht. Das gilt sowohl für Individualverträge als auch Allgemeine Geschäftsbedingungen, sei es, dass sie nationale oder internationale Geschäftsbeziehungen regeln. 

Ein Handelsvertreter, der seine Ansprüche nicht rechtzeitig und vollständig wahrt, gerät in das Risiko des Rechtsverlustes. Doch ist eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht zwingend, wenn man die Geschäftsbeziehungen nicht dauerhaft beschädigen will. Gerichtsinterne oder außergerichtliche Mediation weisen manchmal den einvernehmlichen Weg aus einer Interessenkollision der Vertragsparteien.

Es ist derjenige im Handelsverkehr gut präpariert, wer seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen laufend einer Kontrolle unterzieht, um die sich ständig ändernde Rechtsprechung zu berücksichtigen. Denn die Verwendung rechtsprechungskonformer AGB sorgt nicht nur für mehr Rechtssicherheit, sondern vermeidet auch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, da rechtswidrige AGB zugleich wettbewerbswidrig sind.