Die Regelungen zur AGB – Kontrolle dienen dem Schutz von Verbrauchern und anderen Vertragsparteien vor einseitig und unangemessen formulierten Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die §§ 305 ff. BGB legen daher fest, welche Inhalte in AGB enthalten sein dürfen und welche unzulässig sind. Das BGB regelt auch die Transparenz- und Verständlichkeitsanforderungen an AGB sowie die Kontrolle von Klauseln auf ihre Wirksamkeit. Sicherzustellen ist, dass Vertragsbedingungen fair und ausgewogen sind und die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien klar definiert sind. Die §§ 305 ff. BGB sind ein wichtiges Instrument, um Rechtssicherheit im Vertragsverhältnis zu gewährleisten und potenziellen Missbrauch von AGB zu verhindern.
Auch wenn „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ in den meisten Verträgen Verwendung finden, wird die wahre Tragweite des „Kleingedruckten“ oft nicht in vollem Umfang erkannt. Dabei bietet das AGB-Recht den Unternehmern die Chance, durch sorgfältige Gestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vertragsbeziehungen mit ihren Kunden nach eigenen Bedürfnissen zu gestalten und das eigene Risiko für mögliche Rechtsstreitigkeiten im Vorfeld möglichst weitgehend zu begrenzen. Durch die zunehmend digitalen Vertragsabschlüsse im Bereich des E-Commerce oder bei sonstigen Geschäften über Fernkommunikationsmittel wie Telefon oder E-Mail, spielen Allgemeine Geschäftsbedingungen in der modernen Wirtschaft eine immer größere Rolle und die Anforderungen an ihre rechtskonforme Gestaltung werden immer komplexer. Dies gilt umso mehr, als im Bereich des AGB-Rechts regelmäßig Änderungen der Rechtsprechung zu berücksichtigen gilt: Denn insbesondere bei AGB, die gegenüber Verbrauchern Anwendung finden sollen, findet sowohl einerseits eine rechtliche Kontrolle der wirksamen Einbeziehung der AGB in die abgeschlossenen Verträge ebenso statt, wie eine inhaltliche Überprüfung von Vertragsklauseln in Bezug auf eine unzumutbare Benachteiligung der Verbraucher. Unangemessene bzw. unwirksame AGB-Klauseln stellen für Unternehmer also wie vor ein erhebliches finanzielles Risiko dar, denn unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nur im Vertragsverhältnis zum Endkunden schädlich, sondern können auch wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen klar und rechtssicher formuliert sind.
Unsere Tätigkeitsfelder umfassen folgende Bereiche:
Prüfung der Rechtswirksamkeit von einzelnen AGB-Klauseln
Prüfung, Überarbeitung bzw. Optimierung von bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Beratung bei der erstmaligen Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Rechtsvertretung bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen
Erstellung/Überarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online-Shops bzw. E-Commerce
Durchführung von Seminaren/Vorträgen zum AGB-Recht
JuS Rechtsanwälte unterstützt Sie bei der Erstellung, Prüfung und Überarbeitung von AGB. Unsere Anwältinnen und Anwälte sind mit der Rechtsmaterie bestens vertraut und haben einen aktuellen Überblick über die umfangreiche Rechtsprechung. Unsere Erfahrungen geben wir auch regelmäßig in Form von Fachvorträgen an Unternehmer weiter.