Als erfahrene Anwälte für Mietrecht bei JuS Rechtsanwälte in Augsburg sind wir Ihr kompetenter Partner in allen mietrechtlichen Angelegenheiten. Wir beraten und vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter in Fragen rund um das Wohnraummietrecht, das Gewerbemietrecht und das Pachtrecht. Unser Leistungsspektrum umfasst die Erstellung und Prüfung von Mietverträgen, die Durchsetzung von Mietzahlungsansprüchen, die Beratung bei Mängeln und Fragen zur Instandsetzung sowie die Vertretung in Kündigungs- und Räumungsverfahren. Wir setzen uns dafür ein, Ihre rechtlichen Interessen zu wahren und soweit sinnvoll eine einvernehmliche Lösung bei Streitigkeiten zu finden. Mit unserer fundierten Expertise im Mietrecht und unserer Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte im und nach dem Mietverhältnis stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.

 

Zu unserem Mandantenstamm zählen wir neben sogenannten privaten Vermietern und Mietern auch Genossenschaften, private und kommunale Wohnungsbaugesellschaften, kleinere und mittelständische Unternehmen der Bauwirtschaft, Immobilienverwalter, Verwalter von Wohnungseigentumsgemeinschaften, Immobilienfondsgesellschaften, Investoren, Anlagenbauer, Projektentwickler, Makler, Bauträger, kommunale Unternehmen, Städte, Länder sowie Gemeinden.

Wir sind für sowohl dauerhaft beratend als auch im Hinblick auf einzelne Projekte tätig. Unsere Mandanten profitieren hierbei von unseren umfassenden Kenntnissen sowohl für strategische Vertragsentwicklungen, Vertragsprüfungen und das Führen von Vertragsverhandlungen als auch für die umfassende Betreuung von Projekten.

Dabei übernehmen wir seit mehr als 15 Jahren als Schwerpunkt die fortlaufende rechtliche Betreuung von Vermietern/Verpächtern gewerblicher Immobilien und Immobilien der Wohnungswirtschaft. Wir betreuen Vermieter und Verpächter von gewerblich genutzten Immobilien, Gesellschaften der Wohnungswirtschaft gleichermaßen wie kleinere Genossenschaften und private Vermieter ebenso wie Mieter und Pächter. Diese Betreuung reicht von der Verhandlung einzelner Miet- /Pachtverträge und Überwachung der Abschlüsse bis zum Ausspruch von etwaigen Kündigungen, die gerichtliche Durchsetzung von Mietzins-, Nebenkosten- und Räumungsansprüchen, Unterstützung der Mietverwaltung bis hin zur Konzeptionierung von Center-Management-Verträgen.

Unsere Tätigkeitsfelder umfassen folgende Bereiche:

Gestaltung von Gewerberaum-, Pacht- und Wohnraummietverträgen

Durchsetzung und Abwehr von Miet-, Pacht- und Kautionsforderungen

Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen

Führen von Gerichtsprozessen im Bereich Miete und Immobilien

Beratung und Vertretung bei Vertragsverhandlungen

Beendigung von Miet- und Pachtverhältnissen

Entwicklung von Investorenmodellen

 

Auf Mieter- und Pächterseite erstreckt sich auch hier die Beratung und Vertretung auf den gesamten Bereich des Miet- und Pachtrechts, wobei sich der Schwerpunkt auf Fragen über den Abschluss und die Fortsetzung von Mietverträgen, Ansprüche im Bereich der Gewährleistung wegen Mängeln an der Mietsache, Mieterhöhungen, Umfang von Schönheitsreparaturen sowie Kündigung und Aufhebungsvereinbarung richtet.

Aufgrund unserer Erfahrung, der Spezialisierung unserer Anwälte und der konsequenten Fortbildung sind wir in der Lage, nicht nur im Recht der sogenannten freien Wohnraummiete, sondern auch im preisgebundenen Mietrecht fachlich versiert zu beraten und zu vertreten.

 

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