Im Ressort Bau, Miete, Immobilie beraten drei spezialisierte Rechtsanwälte auf Vermieterseite Unternehmen der Wohnungswirtschaft ebenso wie private Anleger bzw. Grundstückseigentümer, Pächter und Mieter innerhalb der gesamten rechtlichen Problematik des Miet-, Pacht- und Immobilienrechts.
Unsere Tätigkeitsfelder umfassen folgende Bereiche:
- Gestaltung von Gewerberaum-, Pacht- und Wohnraummietverträgen
- Durchsetzung und Abwehr von Miet-, Pacht- und Kautionsforderungen
- Beratung und Vertretung bei Vertragsverhandlungen
- Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
- Entwicklung von Investorenmodellen
- Beendigung von Miet- und Pachtverhältnissen
- Führen von Gerichtsprozessen im Bereich Miete und Immobilien
Zu unserem Mandantenstamm zählen wir neben sogenannten privaten Vermietern und Mietern auch Genossenschaften, private und kommunale Wohnungsbaugesellschaften, kleinere und mittelständische Unternehmen der Bauwirtschaft, Immobilienverwalter, Verwalter von Wohnungseigentumsgemeinschaften, Immobilienfondsgesellschaften, Investoren, Anlagenbauer, Projektentwickler, Makler, Bauträger, kommunale Unternehmen, Städte, Länder sowie Gemeinden.
Wir sind für sowohl dauerhaft beratend als auch im Hinblick auf einzelne Projekte tätig. Unsere Mandanten profitieren hierbei von unseren umfassenden Kenntnissen sowohl für strategische Vertragsentwicklungen, Vertragsprüfungen und das Führen von Vertragsverhandlungen als auch für die umfassende Betreuung von Projekten.
Dabei übernehmen wir seit mehr als 15 Jahren als Schwerpunkt die fortlaufende rechtliche Betreuung von Vermietern/Verpächtern gewerblicher Immobilien und Immobilien der Wohnungswirtschaft. Wir betreuen Vermieter und Verpächter von gewerblich genutzten Immobilien, Gesellschaften der Wohnungswirtschaft gleichermaßen wie kleinere Genossenschaften und private Vermieter ebenso wie Mieter und Pächter. Diese Betreuung reicht von der Verhandlung einzelner Miet- /Pachtverträge und Überwachung der Abschlüsse bis zum Ausspruch von etwaigen Kündigungen, die gerichtliche Durchsetzung von Mietzins-, Nebenkosten- und Räumungsansprüchen, Unterstützung der Mietverwaltung bis hin zur Konzeptionierung von Center-Management-Verträgen.
Dabei übernehmen wir seit mehr als 15 Jahren als Schwerpunkt die fortlaufende rechtliche Betreuung von Vermietern/Verpächtern gewerblicher Immobilien und Immobilien der Wohnungswirtschaft. Wir betreuen Vermieter und Verpächter von gewerblich genutzten Immobilien, Gesellschaften der Wohnungswirtschaft gleichermaßen wie kleinere Genossenschaften und private Vermieter ebenso wie Mieter und Pächter. Diese Betreuung reicht von der Verhandlung einzelner Miet- /Pachtverträge und Überwachung der Abschlüsse bis zum Ausspruch von etwaigen Kündigungen, die gerichtliche Durchsetzung von Mietzins-, Nebenkosten- und Räumungsansprüchen, Unterstützung der Mietverwaltung bis hin zur Konzeptionierung von Center-Management-Verträgen.
Auf Mieter- und Pächterseite erstreckt sich auch hier die Beratung und Vertretung auf den gesamten Bereich des Miet- und Pachtrechts, wobei sich der Schwerpunkt auf Fragen über den Abschluss und die Fortsetzung von Mietverträgen, Ansprüche im Bereich der Gewährleistung wegen Mängeln an der Mietsache, Mieterhöhungen, Umfang von Schönheitsreparaturen sowie Kündigung und Aufhebungsvereinbarung richtet.
Aufgrund unserer Erfahrung, der Spezialisierung unserer Anwälte und der konsequenten Fortbildung sind wir in der Lage, nicht nur im Recht der sogenannten freien Wohnraummiete, sondern auch im preisgebundenen Mietrecht fachlich versiert zu beraten und zu vertreten.
Eine Übersicht aller weiteren Rechtsgebiete, die unsere Kanzlei vertritt, finden Sie hier-> .
Relevante Fachbeiträge zum Thema Mietrecht:
Vertraglicher Ausschluss des Eigenbedarfs in der Zwangsvollstreckung?
Richtungsweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Mietkaution
Gegenstand der Mietrechtstätigkeit von Rechtsanwälten JuS in Augsburg im Bereich Mietrecht sind mietrechttliche Fragestellungen und Streitigkeiten. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung des langfristigen Mietrechts, insbesondere beim Abschluss von Gewerbe- oder Wohnungsmietverträgen. Es wird jedoch empfohlen, dass Vermieter und Mieter erfahrene Rechtsanwälte im Mietrecht Augsburg beauftragen, den Mietvertrag zu überprüfen. Das Mietrecht vor allem im Raum Augsburg wird vom Gericht durch die folgenden Vorschriften gesondert geregelt: „Bürgerliches Gesetzbuch“ (§§ 535 ff. BGB). Wohnungspflichtgesetz (WoBindG) Zweite Berechnungsvorschrift (II. BVO) Neubaumietenverordnung (NMV) Zweites Wohnungsgesetz (II. WoBaug).
Seit dem 1. Januar 2002 sind Wohnräume im Wohnungsförderungsgesetz (BGBl. I 2001, 2376) geregelt. Unter den Menüpunkten:
Kündigung,
Mängel und Mietminderung,
Mieterhöhung,
Betriebskosten
finden Sie die von den Rechtsanwälten für Mietrecht aufbereitete Daten. Sie können die Beratung durch den Mietrechtsanwalt natürlich nicht ersetzen. Aufgrund der unklaren Gesetzgebung und auch bei Gerichtsurteilen in einzelnen Ländern ist das Mietrecht für Anwälte kompliziert geworden, daher ist bei Streitigkeiten die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Mietrecht Augsburg unabdingbar. Als Mieter oder Vermieter von JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner können Sie von der Erfahrung eines Mietrechtsanwalts profitieren – insbesondere bei mietrechtlichen Kündigungsfragen. Das JuS-Team in Augsburg
ist in allen Bereichen des Mietrechts tätig. Ihre Beratung inAugsburg erfolgt durch einen erfahrenen und kompetenten Anwalt für Mietrecht.