Das Informationstechnologierecht oder IT-Recht, insbesondere das Internetrecht und das Softwarerecht, begegnet uns in vielen Bereichen, sei es bei der Erstellung von Software, beim Anbieten von Waren und Dienstleistungen im Internet oder bei der Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Wir beraten und begleiten seit vielen Jahren IT-Unternehmen bei der Gestaltung von Verträgen, bei der Umsetzung von IT-Projekten oder bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte.

Unsere Tätigkeitsfelder umfassen folgende Aufgabestellungen:

  • Überprüfung und rechtliche Gestaltung der Website oder des Onlineshops
  • Beratung für rechtssicheres Onlinemarketing
  • Erstellung und Überprüfung von Softwareverträgen
  • Beratung bei Fragen zur Widerrufsbelehrung und AGB
  • Datenschutzrechtliche Beratung
  • Haftungsfragen im Internet
  • Erstellung von Update-Verträgen und Service-Level-Agreements

Schwerpunkte unserer IT-rechtlichen Tätigkeit ist die Beratung von Unternehmen bei der Umsetzung von Software-Projekten, die Betreuung von Onlinemarketing-Agenturen sowie die datenschutzrechtliche Betreuung unter Compliance-Gesichtspunkten. 

Wir erleben immer wieder, dass der IT-Unternehmer davon ausgeht, es gebe keine fehlerfreie Software und damit auch keine rechtlichen Konsequenzen aus einem “bug” (dt.: Fehler einer Software). Ob ein “bug” ein Fehler im rechtlichen Sinne ist, richtet sich jedoch nach der Vereinbarung der Vertragsparteien. Die Gestaltung der Rechte und Pflichten bei der Erstellung der Software, insbesondere unter Berücksichtigung einer späteren Wartung und Pflege, ist daher von wesentlicher Bedeutung, um negative Folgen für den Entwickler oder den Hersteller ausschließen oder minimieren zu können. 

Weiter ist mittlerweile der Vertrieb von Produkten via Internet ein wesentlicher Pfeiler unserer Wirtschaft. Die sich immer wieder ändernden gesetzlichen Regelungen sind ein Spiegelbild dieser Entwicklung. Beispielsweise haben durch eine Änderung des UWG-Rechts zum 30.12.2008 Wettbewerber nunmehr die Möglichkeit, Konkurrenten entsprechend abzumahnen. 

Der Grund zur Abmahnung kann in der fehlerhaften Erstellung des “Kleingedruckten”, des Bestellvorgangs oder der Garantiebestimmungen liegen. JuS unterstützt Sie bei der Erstellung, Prüfung und Überarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Widerrufsbelehrung oder des Impressums in Ihrem Onlineangebot. 

Neben dem Verkauf spielt auch der Vertrieb oder die Werbung für die Angebote im Wege des Onlinemarketings eine immer größere Rolle. Ein Ende dieser Entwicklung ist noch nicht abzusehen. Wir begleiten SEO- oder SEM-Kampagnen und beraten Unternehmen im Affiliate-Marketing. 

Darüber hinaus ist die Berücksichtigung des Datenschutzes in der Compliance-Beratung sehr wichtig. Mehr zur Compliance-Beratung lesen Sie bitte unter unserem Angebot JuS Compliance. 

Unsere Anwälte sind mit der komplizierten Rechtsmaterie bestens vertraut und haben einen aktuellen Überblick über die umfangreiche Rechtsprechung und die Gesetzeslage. Unsere Erfahrungen geben wir auch regelmäßig in Form von Fachvorträgen an Unternehmer weiter.