Die Inanspruchnahme von Bankdienstleistungen ist die Basis für die erfolgreiche Teilnahme am Wirtschaftsleben. Dies gilt für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen. Erst recht in schwierigen Zeiten wie heute. Dementsprechend hat sich das Bankrecht zu einem Kernfach des Zivilrechts und des Wirtschaftsrechts entwickelt.

Unser Tätigkeitsfelder umfassen folgende Bereiche:

  • Swap-Geschäfte / Derivate / Finanztermingeschäfte
  • Kreditfinanzierte Immobilienanlagen
  • Kreditsicherheiten (Bürgschaft, Grundschuld etc.)
  • Kommissionsgeschäfte
  • Vorfälligkeitsentschädigung
  • Zahlungsverkehr/Kreditkarten-Missbrauch
  • SCHUFA-Einträge

Bankkunden sind in besonderer Weise auf zuverlässige Banken angewiesen. Dies gilt für das klassische Kreditgeschäft, eine ordnungsgemäße Kontoführung und die Abwicklung des nationalen und internationalen Zahlungsverkehrs, aber eben auch beim verantwortlichen Umgang einer Bank mit den ihr gewährten Kreditsicherheiten.

JuS Rechtsanwälte vertreten Ihre Interessen engagiert in allen Rechtsfragen rund um das Thema Bankdienstleistungen. Sie sind Ihre kompetenten Ansprechpartner vor allem im Kreditgeschäft, bei Einlagengeschäften und gestörtem Zahlungsverkehr. Des Weiteren bieten wir Rat und Hilfe sowie Rechtsvertretung insbesondere auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Forderungen aus allen in Betracht kommenden Verträgen, insbesondere Kontokorrent- und Kreditverträgen, Swap-Geschäften, Bürgschafts- sowie Wechselgeschäften und der Verwertung von Sicherheiten im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Darüber hinaus bieten wir auch Beratung bei Leasing- und Abzahlungsverträgen sowie bei der Kontoverwaltung und Abrechnung.