Wer einen Verkehrsunfall verursacht, hat schon Ärger genug. Eine unprofessionelle Regulierung sollte den Schaden nicht noch vergrößern. Die Tätigkeit von JuS umfasst im Rahmen einer Unfallschadensregulierung die komplette Schadensabwicklung. Darüber hinaus wird durch JuS auch der Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten und verkehrsrechtlichen Strafverfahren vollumfänglich außergerichtlich und gerichtlich abgedeckt.

Unsere Tätigkeitsfelder umfassen folgende Aufgabenstellungen:

  • Verkehrshaftungsrecht (Unfallschadenregulierung)
  • Verkehrsversicherungsrecht (Abwicklung von Kasko-Schäden)
  • Unfälle mit Auslandsberührung
  • Regulierung von Personenschäden
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten und -strafverfahren
  • Fahrerlaubnisrecht

Neben dem reinen Fahrzeugschaden sind regelmäßig noch Ansprüche auf Erstattung von Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagen, Gutachterkosten sowie sonstigen Auslagen zu regulieren. Bei wirtschaftlichen Totalschäden stellt sich häufig die Frage, ob das Fahrzeug dennoch sofort repariert (130%-Grenze) oder der Schaden auf Gutachterbasis abgerechnet werden soll. Wir zeigen die wirtschaftlichen Konsequenzen auf. Beim Teilverschulden stellt sich die Frage nach der gleichzeitigen Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung (der sogenannten quotenbevorrechtigten Abrechnung). Im Falle eines Personenschadens beziffern wir das angemessene Schmerzensgeld, gegebenenfalls den Haushaltsführungsschaden, entgangenen Verdienst und sonstige Schadenspositionen. Anwaltskosten sind bei Haftung des Unfallgegners von dessen Versicherung als Schadenersatz zu erstatten. Im Streitfall führen wir den Prozess nach Rücksprache mit dem Mandanten und dessen Haftpflichtversicherung.

Des Weiteren vertreten wir unsere Mandanten in Verkehrsordnungswidrigkeiten und verkehrsrechtlichen Strafverfahren. Bei Ermittlungen der Polizei setzt unsere Tätigkeit sinnvollerweise so schnell wie möglich ein, da hierdurch unbedachte und möglicherweise nachteilige Äußerungen oder Handlungen verhindert werden können. Wir beraten den Mandanten zunächst über den bevorstehenden Verfahrensablauf und beantragen umgehend Akteneinsicht. Nach Aktenerhalt erörtern wir die Verteidigungsstrategie und klären über die zu erwartenden Sanktionen auf.

Oberstes Ziel bleibt immer, die Angelegenheit im Sinne des Mandanten möglichst diskret, ohne öffentliche Gerichtsverhandlung zu erledigen.