Wirtschaftsmediation

Wirtschaftsmediation ist eine konstruktive und außergerichtliche Konfliktlösung wirtschaftlicher Streitigkeiten, die mit Hilfe eines neutralen Dritten, dem so genannten Wirtschaftsmediator, von den Konfliktparteien gemeinsam gearbeitet wird.

Ablauf eines Mediationsverfahrens:

  • Einleitung der Wirtschaftsmediation mit Einführung in Verfahrensablauf
  • Verstehen der Vergangenheit – Sichtweisen klären
  • Klärung der Gegenwart – Konfliktklärung
  • Gemeinsame Lösungssuche
  • Übereinkunft – Vereinbarungen für die Zukunft (Memorandum)

Unterschiedliche Rechtspositionen der Parteien und hieraus oftmals resultierende zeitraubende Gerichtsprozesse in privaten, öffentlichen und wirtschaftlichen Bereichen bestimmen heute den juristischen Alltag. Ziel der Wirtschaftsmediation ist eine für die Konfliktparteien faire und verbindliche Vereinbarung zwischen den Parteien.

Konflikte können auf diese Weise außergerichtlich, gründlich und schnell aufgearbeitet und gelöst werden, ohne neue Konflikte hervorzurufen. Wirtschaftsmediation ist ein Konfliktmittlungsverfahren, das die Konfliktparteien auf diesem Weg tatkräftig unterstützt.

Wirtschaftsmediation:

  • ist sofort einsetzbar und schafft sehr schnell Klarheit
  • ist ein vertrauliches, nicht öffentliches Verfahren, das vor negativer Publizität schützt
  • bearbeitet einen Konflikt und macht in lösbar, was die Vertragsbeziehung der Konfliktparteien und die Akzeptanz des erarbeiteten Ergebnisses festigt
  • ermöglicht ungewöhnliche und nicht enklagbare Lösungen
  • deckt Kommunikationsdefizite auf

Der wesentliche Unterschied zu einem Gerichtsverfahren besteht darin, dass die Konfliktparteien aktiv und eigenverantwortlich an der Problemlösung mitwirken. Über Fortführung und den Ausgang des Mediationsverfahrens entscheiden allein die Konfliktparteien.

Hinter vielen Konflikten stehen wirtschaftliche, unternehmerische oder auch persönliche Zielsetzungen, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens nur unzureichend Berücksichtigung finden und daher für das Urteil ohne Bedeutung bleiben. Das gerichtliche Verfahren kennt im Regelfall nur Sieger und Verlierer, ein gerichtlicher Vergleich verlangt von beiden Parteien ein gegenseitiges Nachgeben, d.h. in aller Regel ist keine Seite mit dem Ergebnis richtig zufrieden.

Nachdem aber nur die Erfüllung der eigenen Ziele einen Konflikt nachhaltig beilegt, erkennen immer mehr Unternehmen in der Durchführung einer außergerichtlichen Wirtschaftsmediation einen sinnvollen Weg zur Konfliktlösung, da hierbei die Beteiligten gemeinsam eine für alle Parteien passende Lösung unter Wahrung ihrer eigenen Interessen selbst erarbeiten können.

Rechtsanwalt Augsburg

VOLKER SCHLOMS

Wirtschaftsmediation JuS Rechtsanwälte April 2024 Anwalt Augsburg

STEFAN KLAUS