Im Wohnungseigentumsrecht beraten im Team Miet-, Grundstücks- und Immobilienrecht zwei spezialisierte Fachanwälte von JuS, insbesondere Eigentümer, Verwalter, Investoren und andere innerhalb der gesamten rechtlichen Problematik des Wohnungseigentums und des Immobilienrechts.

Unser Tätigkeitsfeld umfasst unter anderem folgende Aufgabenstellungen:

  • Gestaltung und Prüfung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen
  • Gestaltung und Prüfung von Verwalterverträgen
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen im Sonder- wie im Gemeinschaftseigentum
  • Anfechtung und Abwehr der Anfechtung von Beschlüssen
  • Beendigung von Verwalterverträgen
  • Führen von Gerichtsprozessen im Bereich des Wohnungseigentumsrecht

Zu unserem Mandantenstamm zählen wir neben den Wohnungs- und Teileigentümern die Wohnungseigentumsgemeinschaft, Verwalter von Wohnungseigentumsgemeinschaften, private und kommunale Wohnungsbaugesellschaften, kleinere und mittelständische Unternehmen der Bauwirtschaft, Immobilienverwalter, Immobilienfondsgesellschaften, Investoren, Projektentwickler, Makler und Bauträger.

In dem außerordentlich komplexen, sowohl aus immobilienrechtlichen als auch gesellschaftsrechtlichen Aspekten bestehenden Wohnungseigentumsrecht, beraten und vertreten wir Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen und Wohnungseigentümer sowohl dauerhaft als auch in Hinblick auf Einzelprobleme im Grundstücks- und Immobilienrecht.

Das Wohnungseigentumsrecht ist ein Rechtswerk, das das Eigentum an Wohneigentum regelt. Das Wohnungseigentumsrecht umfasst alle Aspekte des Erwerbs und der Übertragung von Rechten zum Wohnen in einer Wohnung. Es basiert in erster Linie auf dem Zivilrecht und den Gesetzen des Landes, in dem sich die Immobilie befindet. Gesetze, die Wohnimmobilien regeln, sind weltweit sehr unterschiedlich und kontrovers.

Im Rahmen der Beratung und Sachbearbeitung gehen wir aufgrund unserer Erfahrung auf das komplexe Beziehungsgefüge der Wohnungseigentümer untereinander und der Eigentümer zum Verwalter, deren unterschiedlichen Interessen und Mentalitäten so weit wie möglich und notwendig ein, um statt einem rein rechtlichen Ergebnis auch ein sachgerechtes Ergebnis zu erzielen, mit dem unsere Mandanten im sozialen Geflecht der Eigentümergemeinschaft ihre Rechte wahren aber auch Spannungen in ihrem privaten Umfeld abbauen können.

Gelegentlich beginnt unsere Beratung im Wohnungseigentumsrecht, teils aus dem Erwerb oder der Umkonzeptionierung der Nutzung eines Grundstücks heraus, bereits vor der Begründung des Wohnungseigentums und leitet dann über zur Erstellung der Teilungserklärung und Teilungsordnung oder zur Beratung über die vielfachen Facetten der Teilungserklärung und Teilungsordnung.

Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümer Gemeinschaften vertreten und beraten wir im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Wohnungseigentum, Wohnungserbbaurechten, Dauerwohnrechten und Veräußerungsbeschränkungen; über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer innerhalb der Gemeinschaft, Gebrauchsregelungen, Eigentümerversammlungen, Fragen zur Unauflöslichkeit der Gemeinschaft bis hin zur Entziehung des Wohnungseigentums in besonderen Ausnahmefällen und der Einforderung des Hausgeldes. Hier beraten und vertreten wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber der Verwaltung und gegenüber Miteigentümern außergerichtlich und erforderlichenfalls unter Beachtung der Besonderheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) auch durch die Gerichtsinstanzen.

Die Stadt Fairville brauchte eine Veränderung. Die alten Gebäude bröckelten und die Straßen wurden aufgrund mangelnder Instandhaltung immer gefährlicher. Es musste etwas getan werden, aber niemand wusste, wie die Lösung aussehen könnte. Da kam ein neues Gesetz ins Spiel – das Wohnungseigentumsgesetz!


Dieses Gesetz würde es Entwicklern ermöglichen, moderne, luxuriöse Eigentumswohnungen zu bauen, die der Wirtschaft einen dringend benötigten Aufschwung geben und das Leben in Fairville weitaus attraktiver machen würden als zuvor. Diese Eigentumswohnungen würden Annehmlichkeiten wie Swimmingpools, Fitnesscenter, Spielräume und sogar Haustierparks bieten! Außerdem sind sie mit Sicherheitssystemen ausgestattet, die 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche für Sie da sind, so dass Sie sich immer sicher fühlen können, während Sie Ihr Zuhause fernab von zu Hause genießen.


Wenn Sie also auf der Suche nach einem Upgrade sind oder einfach nur all das nutzen möchten, was diese atemberaubenden Eigentumswohnungen zu bieten haben, dann ist jetzt Ihre Chance! Mit erschwinglichen Preisen ab nur $200 pro Monat und zusätzlichen Rabatten gab es noch nie einen besseren Zeitpunkt, um in eines dieser fantastischen Häuser zu ziehen. Warten Sie also nicht länger – kommen Sie zu uns nach Fairville und sehen Sie selbst, warum unser Lebensstil in den Eigentumswohnungen unübertroffen ist!