Wohnungseigentumsrecht

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Als spezialisierte Anwälte für Wettbewerbsrecht und gewerblichen Rechtsschutz bei JuS Rechtsanwälte in Augsburg bieten wir Ihnen umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in diesen wichtigen Rechtsgebieten. Wir unterstützen Unternehmen, Start-ups und Einzelpersonen bei der Sicherung und Durchsetzung ihrer wettbewerbsrechtlichen Ansprüche. Unser Leistungsspektrum umfasst die Prüfung und Gestaltung von Verträgen, die Marken- und Patentrecherche, die rechtliche Überwachung von Werbemaßnahmen, die Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen sowie die Vertretung in Wettbewerbsstreitigkeiten. Mit unserer fundierten Expertise im Wettbewerbsrecht und gewerblichen Rechtsschutz sowie unserer engagierten Unterstützung setzen wir uns dafür ein, Ihre wirtschaftlichen Interessen zu schützen und Ihnen eine starke Position im Wettbewerbsumfeld zu verschaffen.

 

Zu unserem Mandantenstamm zählen wir neben den Wohnungs- und Teileigentümern die Wohnungseigentumsgemeinschaft, Verwalter von Wohnungseigentumsgemeinschaften, private und kommunale Wohnungsbaugesellschaften, kleinere und mittelständische Unternehmen der Bauwirtschaft, Immobilienverwalter, Immobilienfondsgesellschaften, Investoren, Projektentwickler, Makler und Bauträger.

In dem außerordentlich komplexen, sowohl aus immobilienrechtlichen als auch gesellschaftsrechtlichen Aspekten bestehenden Wohnungseigentumsrecht, beraten und vertreten wir Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen und Wohnungseigentümer sowohl dauerhaft als auch in Hinblick auf Einzelprobleme im Grundstücks- und Immobilienrecht.

Das Wohnungseigentumsrecht ist ein Rechtswerk, das das Eigentum an Wohneigentum regelt. Das Wohnungseigentumsrecht umfasst alle Aspekte des Erwerbs und der Übertragung von Rechten zum Wohnen in einer Wohnung. Es basiert in erster Linie auf dem Zivilrecht und den Gesetzen des Landes, in dem sich die Immobilie befindet. Gesetze, die Wohnimmobilien regeln, sind weltweit sehr unterschiedlich und kontrovers.

Kontaktieren Sie uns gerne, um Ihre spezifischen Anliegen im Wettbewerbsrecht und gewerblichen Rechtsschutz zu besprechen und von unserer fachkundigen Beratung zu profitieren. Wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite und setzen uns für Ihre Rechte und Interessen ein.

Unser Tätigkeitsfeld umfasst unter anderem folgende Aufgabenstellungen:

Gestaltung und Prüfung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen

Gestaltung und Prüfung von Verwalterverträgen

Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen im Sonder- wie im Gemeinschaftseigentum

Anfechtung und Abwehr der Anfechtung von Beschlüssen

Beendigung von Verwalterverträgen

Führen von Gerichtsprozessen im Bereich des Wohnungseigentumsrecht

Im Rahmen der Beratung und Sachbearbeitung gehen wir aufgrund unserer Erfahrung auf das komplexe Beziehungsgefüge der Wohnungseigentümer untereinander und der Eigentümer zum Verwalter, deren unterschiedlichen Interessen und Mentalitäten so weit wie möglich und notwendig ein, um statt einem rein rechtlichen Ergebnis auch ein sachgerechtes Ergebnis zu erzielen, mit dem unsere Mandanten im sozialen Geflecht der Eigentümergemeinschaft ihre Rechte wahren aber auch Spannungen in ihrem privaten Umfeld abbauen können.

Gelegentlich beginnt unsere Beratung im Wohnungseigentumsrecht, teils aus dem Erwerb oder der Umkonzeptionierung der Nutzung eines Grundstücks heraus, bereits vor der Begründung des Wohnungseigentums und leitet dann über zur Erstellung der Teilungserklärung und Teilungsordnung oder zur Beratung über die vielfachen Facetten der Teilungserklärung und Teilungsordnung.

Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümer Gemeinschaften vertreten und beraten wir im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Wohnungseigentum, Wohnungserbbaurechten, Dauerwohnrechten und Veräußerungsbeschränkungen; über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer innerhalb der Gemeinschaft, Gebrauchsregelungen, Eigentümerversammlungen, Fragen zur Unauflöslichkeit der Gemeinschaft bis hin zur Entziehung des Wohnungseigentums in besonderen Ausnahmefällen und der Einforderung des Hausgeldes. Hier beraten und vertreten wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber der Verwaltung und gegenüber Miteigentümern außergerichtlich und erforderlichenfalls unter Beachtung der Besonderheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) auch durch die Gerichtsinstanzen.

 

Die wichtigsten Bestandteile des Wohnungs­eigentumsrechts:

Die Gemeinschaftsordnung bildet die Grundlage für das Zusammenleben der Wohnungseigentümer. Sie enthält Regelungen zu Themen wie der Nutzung von Gemeinschaftsflächen, der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und der Durchführung von Eigentümerversammlungen. Eine gut ausgearbeitete und transparente Gemeinschaftsordnung ist von entscheidender Bedeutung, um mögliche Konflikte zu vermeiden und das reibungslose Funktionieren der Eigentümergemeinschaft zu gewährleisten.

Das Sondereigentum bezieht sich auf den Teil einer Wohnung, der ausschließlich einem einzelnen Eigentümer gehört. Hierzu zählen beispielsweise die Räume innerhalb der eigenen Wohnung sowie gegebenenfalls ein Kellerabteil oder ein Stellplatz. Die Nutzung und Instandhaltung des Sondereigentums obliegt dem jeweiligen Eigentümer, solange dabei keine Beeinträchtigungen für das gemeinschaftliche Eigentum oder andere Wohnungseigentümer entstehen.

Die Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft ist von großer Bedeutung, um den reibungslosen Ablauf und die Werterhaltung der Immobilie sicherzustellen. In der Regel wird ein Verwalter bestellt, der die Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Zusätzlich kann ein Verwaltungsbeirat gebildet werden, der den Verwalter bei seinen Aufgaben unterstützt und kontrolliert. Eine effiziente Verwaltung und gute Zusammenarbeit zwischen Verwalter, Verwaltungsbeirat und Wohnungseigentümern sind maßgeblich für den Erfolg einer Eigentümergemeinschaft.

Als Wohnungseigentümer haben Sie sowohl Rechte als auch Pflichten, die im Wohnungs­eigentumsrecht festgelegt sind. Im Folgenden möchten wir einige der wichtigsten Punkte hervorheben:

Rechte der Wohnungseigentümer

  • Nutzung des Sondereigentums nach eigenem Ermessen, sofern dies keine Beeinträchtigungen für das gemeinschaftliche Eigentum oder andere Wohnungseigentümer mit sich bringt.
  • Teilnahme an Eigentümerversammlungen und Stimmrecht bei der Beschlussfassung über wichtige Angelegenheiten.
  • Einsicht in die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft, insbesondere den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung.
  • Mitwirkung bei Entscheidungen zur Instandhaltung und Modernisierung der Gemeinschaftsanlagen.
  • Pflichten der Wohnungseigentümer

Pflichten der Wohnungseigentümer:

  • Zahlung der monatlichen Hausgeldzahlungen zur Deckung der gemeinschaftlichen Kosten.
  • Beachtung der Hausordnung und anderer Regelungen der Gemeinschaftsordnung.
  • Durchführung von Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten am Sondereigentum, um Schäden an der Immobilie zu verhindern.
  • Vermeidung von störendem Lärm und anderen Belästigungen gegenüber anderen Wohnungseigentümern.

Da das Wohnungs­eigentumsrecht ein komplexes Rechtsgebiet ist, kann es in vielen Situationen von Vorteil sein, sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten zu lassen. Insbesondere bei Streitigkeiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft oder bei Fragen zur Auslegung der Gemeinschaftsordnung ist eine qualifizierte Rechtsberatung unerlässlich. Ein erfahrener Anwalt unseres Teams kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und eventuelle Konflikte zu lösen.

 

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