Das Medizinrecht ist als Oberbegriff von vier großen Rechtsgebieten zu sehen: das Arztrecht, das Arzneimittelrecht, das Transfusionsrecht und das Recht der Medizinprodukte. Diese vier großen Gebiete verhalten sich „…wie sich überschneidende tektonische Schichten“ (Deutsch, Spickhoff im Vorwort von „Medizinrecht“, 6. Auflage). Wo es Überschneidungen gibt, treten große Verwerfungen auf, die Konsequenzen in allen Bereichen nach sich ziehen. Nur eine spezialisierte Kenntnis der Gebiete kann zu einer optimalen Beratung führen.
Schwerpunkte im Medizinrecht:
- Beratung zu Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ, Kooperationen und Verträgen zwischen Kliniken und Vertragsärzten
- Vermeidung von „Haftungsfallen“ durch frühzeitige Beratung hinsichtlich Dokumentation, Datenschutz
- Arzthaftungsrecht
- Regressschutz, qualifizierte Vertretung in Regressverfahren
Kein anderes Rechtsgebiet hat in den letzten Jahren eine derartige Flut von gesetzgeberischer Aktivität erlebt. Das macht es den Leistungserbringern nicht leichter, die eröffneten Möglichkeiten optimal zu nutzen und die neuen Probleme, die sich ergeben können, zu vermeiden.
Im Bereich des Arzthaftungsrechts hat vor allem das Ende Februar 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz zu einigen Veränderungen geführt. Welche dies sind, und welche Konsequenzen dies für die Seite der Ärzte hat, ist Aufgabe unserer Beratung. Durch richtiges Handeln lassen sich Haftungsfälle vermeiden. Kommt es dennoch zu Vorwürfen, ist ein sorgfältiges Vorgehen notwendig. Wir beraten und vertreten Sie in diesen Fällen.
Das Thema „Regress“ wird seit den Veränderungen im GKV-Versorgungsstrukturgesetz als weniger drückend dargestellt. „Vertragsärzte sollen die medizinisch notwendigen Leistungen verordnen können, ohne befürchten zu müssen, in Regress genommen zu werden“ (BMG). Die Realität sieht leider oftmals anders aus. Hausarztpraxen üben sich in defensiver Verordnung, spezialisierte Praxen fallen aus den Rastern. Kleinere Regresse werden häufig schon wegen des organisatorischen Aufwands von Ärzten einfach hingenommen. Wir übernehmen die Beratung und Vertretung nach Ihren individuellen Gegebenheiten.
Die Kooperationen zwischen niedergelassenen Ärzten untereinander oder mit den Kliniken erfährt die größten Veränderungen in den letzten Jahren. Die umsichtige Vertragsgestaltung ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit in der Zukunft. Wir entwerfen sie mit dem fachlichen Hintergrund der verschiedenen Fachanwaltsdisziplinen in unserer Kanzlei.