über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union
EINE ÜBERSICHT ÜBER BEVORSTEHENDE ÄNDERUNGEN
Im April 2022 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (20/1636) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen vorgelegt.
Für den Arbeitgeber hat das zur Folge, dass Vertragsbedingungen zukünftig noch umfangreicher als bisher niedergeschrieben werden müssen. Bei einem Verstoß gegen die Nachweispflichten droht eine Geldbuße von bis zu 2.000 Euro.
Die Richtlinie ist bis zum 31. Juli 2022 umzusetzen. Aufgrund der knappen Zeit sind wesentliche Änderungen des vorgelegten Gesetzesentwurfs nicht zu erwarten.
I. Wesentliche Änderungen im Nachweisgesetz
Unter anderem soll der Katalog in § 2 NachwG um folgende Punkte erweitert werden:
Des Weiteren sollen Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, Arbeitnehmern, mit denen bereits vor dem 1. August 2022 ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, die Niederschrift über wesentliche Angaben spätestens am siebten Tag nach Zugang der entsprechenden Aufforderung des Arbeitnehmers auszuhändigen.
Arbeitgebern ist dringend zu empfehlen, sich rechtzeitig mit den anstehenden Änderungen auseinanderzusetzen und ggf. bestehende Arbeitsvertragsmuster anzupassen, da bereits ab dem 1. August 2022 die weitergehenden Vertragsbedingungen im Arbeitsvertrag niedergeschrieben werden müssen.
Gerne unterstützen wir Sie dabei!
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Autor: Rechtsanwalt Augin Dozla