JuS Rechtsanwälte
  • STARTSEITE
  • ANWÄLTE
  • KANZLEI
  • RECHTSGEBIETE
    • AGB RECHT
    • Arbeitsrecht
    • Architektenrecht
    • Arztrecht
    • Auto und Verkehr
    • Bankrecht
    • Baurecht
    • Compliance & Datenschutz
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • Handelsrecht und Vertriebsrecht
    • Immobilienrecht
    • Insolvenzrecht
    • IT – Recht
    • Internationales Vertragsrecht
    • Kapitalanlagerecht
    • Maklerrecht
    • Medienrecht und Telekommunikationsrecht
    • Medizinrecht
    • Mietrecht
    • Urheberrecht
    • Vergaberecht
    • Vereinsrecht und Verbandsrecht
    • Verkehrsrecht
    • Versicherungsrecht
    • Verwaltungsrecht
    • Wettbewerbsrecht und Gewerblicher Rechtsschutz
    • Wohnungseigentumsrecht
  • PRAXISGRUPPEN
    • Arbeit & Compliance
    • Automobil & Verkehr
    • Bau, Miete & Immobilien
    • Digitalisierung, Informationstechnologie & Datenschutz
    • Familie und Gesundheit
    • Unternehmen, Handel & Technologie
    • Unternehmenskauf (M&A)
    • Versicherung & Haftung
  • HB PLUS JUS
    • Ihre starken Partner für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
  • SWISSDESK
  • INTERNATIONALE VERNETZUNG
  • FACHBEITRÄGE
  • KARRIERE
  • KONTAKT
  • STARTSEITE
  • ANWÄLTE
  • KANZLEI
  • RECHTSGEBIETE
    • AGB RECHT
    • Arbeitsrecht
    • Architektenrecht
    • Arztrecht
    • Auto und Verkehr
    • Bankrecht
    • Baurecht
    • Compliance & Datenschutz
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • Handelsrecht und Vertriebsrecht
    • Immobilienrecht
    • Insolvenzrecht
    • IT – Recht
    • Internationales Vertragsrecht
    • Kapitalanlagerecht
    • Maklerrecht
    • Medienrecht und Telekommunikationsrecht
    • Medizinrecht
    • Mietrecht
    • Urheberrecht
    • Vergaberecht
    • Vereinsrecht und Verbandsrecht
    • Verkehrsrecht
    • Versicherungsrecht
    • Verwaltungsrecht
    • Wettbewerbsrecht und Gewerblicher Rechtsschutz
    • Wohnungseigentumsrecht
  • PRAXISGRUPPEN
    • Arbeit & Compliance
    • Automobil & Verkehr
    • Bau, Miete & Immobilien
    • Digitalisierung, Informationstechnologie & Datenschutz
    • Familie und Gesundheit
    • Unternehmen, Handel & Technologie
    • Unternehmenskauf (M&A)
    • Versicherung & Haftung
  • HB PLUS JUS
    • Ihre starken Partner für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
  • SWISSDESK
  • INTERNATIONALE VERNETZUNG
  • FACHBEITRÄGE
  • KARRIERE
  • KONTAKT
20. Dezember 2014 In Familie & Gesundheit

Generika müssen vom Markt genommen werden

MEDIZINRECHT

„Gefälschte Arzneimittelstudien aus Indien: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte suspendiert Zulassungen“. Diese Überschrift der Pressemitteilung des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) vom 05.12.2014 schreckt nicht nur die Pharmaindustrie. Vor allem Ärzte und Patienten sind verunsichert.

Was steht hinter dieser Überschrift?

Nach einer Inspektion der französischen Arzneimittelbehörde bei einer indischen Firma, die die Bioäquivalenzstudien für die Zulassung der Medikamente durchgeführt hat, muss davon ausgegangen werden, dass diese Studien wegen schwerer Mängel nicht verwertbar sind. 

Für die Phamaindustrie bedeutet das, dass die Medikamente, die auf Grund der indischen Studien seit 2008 zugelassen worden sind, nicht mehr auf dem Markt vertrieben werden dürfen. Es müssen neue Studien vorgelegt werden, die eine Zulassung rechtfertigen. Nach Mitteilung des BfArMs gibt es keine Hinweise auf Gesundheitsgefahren für Patienten.

PDF Download:

Generika müssen vom Markt genommen werden

ZUM PDF

Diese erste Stellungnahme kann kaum beruhigen. Der Sparzwang auf dem Gesundheitsmarkt hat seit langem zu viel Unmut bei Ärzten und Patienten gesorgt. Die angebliche Gleichwertigkeit verschiedener Medikamente wurde häufig angezweifelt. Vielfach wurde über Unverträglichkeiten des Generikums geklagt, über unzureichende oder fehlende Wirksamkeit. Die Kostenträger haben, nachvollziehbar, die Verordnung der preisgünstigeren Generika verlangt. 

Die Namen der Medikamente sind zwischenzeitlich veröffentlicht. Damit sind sie jedoch noch nicht vom Markt. Der Anordnung des Ruhens der Zulassung durch die Bundesbehörde ist in den meisten Fällen von den Pharma-Unternehmen mit einem Rechtsmittel begegnet worden. Dies hat aufschiebende Wirkung, so dass die Medikamente weiterhin auf dem Markt sind.

Ob und welcher Schaden Patienten entstanden ist, wird mit einfachen Mitteln gar nicht feststellbar sein. Gerade bei Dauermedikamenten wird erst die Zeit Klarheit bringen. Hinsichtlich Wirksamkeit und Nebenwirkungen bleibt die Unsicherheit der Ärzte und Patienten damit auf absehbare Zeit zunächst bestehen.  

Ein Nebeneffekt der zu Diskussionen führen könnte ist die Frage nach den Arzneimittelbudgets der Ärzte. Diese sind auf Grundlage der günstigen Generika-Preise kalkuliert. Hier werden die Ärzte sehr aufmerksam sein müssen, wollen Sie nicht später die Fehler zahlen.

Die Autorin, Rechtsanwältin Brigitte Roth, ist Rechtsanwältin der Kanzlei JuS Rechtsanwälte, Augsburg. Sie ist Fachanwältin für Medizinrecht. Sie beschäftigt sich seit mehr als 10 Jahren vornehmlich mit den Rechtsfragen zu ärztlichen Behandlungsfehlern und zum Krankenversicherungsrecht. Zudem ist Frau Rechtsanwältin Roth Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein (ARGE MedR).

Generika müssen vom Markt genommen werden 1
Brigitte Roth
ZUR ANWÄLTIN
Generika müssen vom Markt genommen werden 2
Anja Jörg
ZUR ANWÄLTIN
Letzter Artikel„Neues aus Erfurt! Fünf ausgewählte BAG-Entscheidungen aus 2014“
Nächster ArtikelNeue Rechtsprechung betreffend Schönheitsreparaturen
//



PRAXISGRUPPEN

Arbeit & Compliance

Automobil & Verkehr

Bau, Miete & Immobilien

Digitalisierung, Informationstechnologie & Datenschutz

Familie & Gesundheit

Unternehmen, Handel & Technologie

Unternehmenskauf (M&A)

Versicherung & Haftung


Rechtsgebiete

  • AGB RECHT
  • Arbeitsrecht
  • Architektenrecht
  • Arztrecht
  • Auto und Verkehr
  • Bankrecht
  • Baurecht
  • Compliance & Datenschutz
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Handelsrecht und Vertriebsrecht
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzrecht
  • Internationales Vertragsrecht
  • IT – Recht

 

  • Kapitalanlagerecht und Aktionärsrechte
  • Maklerrecht
  • Medienrecht und Telekommunikationsrecht
  • Medizinrecht
  • Mietrecht
  • Urheberrecht
  • Vereinsrecht und Verbandsrecht
  • Vergaberecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Wettbewerbsrecht und Gewerblicher Rechtsschutz
  • Wohnungseigentumsrecht

PRAXISGRUPPEN

  • Arbeit & Compliance
  • Automobil & Verkehr
  • Bau, Miete & Immobilien
  • Digitalisierung, Informationstechnologie & Datenschutz
  • Familie und Gesundheit
  • Unternehmen, Handel &Technologie
  • Unternehmenskauf (M&A)
  • Versicherung & Haftung

LINKS

  • Swissdesk
  • Internationale Vernetzung
  • Kanzlei

KONTAKT

JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner mbB

Kanzleisitz: Ulrichsplatz 12, 86150 Augsburg
Telefon: 0821 / 34 66 00
Telefax:  0821 / 34 66 080
Email: jus@jus-kanzlei.de


_____________________________________


Datenschutzerklärung
Impressum