Arbeit & Compilance

Krankmeldungen von Mitarbeitern und ihre Anfechtung durch Arbeitgeber

Unternehmen können mitunter vor Herausforderungen stehen, wenn es um die Authentizität von Krankmeldungen von Mitarbeitern geht. Eine wichtige Frage, die sich stellt: Wann ist es rechtlich möglich, solche Krankmeldungen anzufechten? Arbeitsrechtsexpertin Clarissa Carnevale und Steuerberater Heinz Hielscher von HBplusJuS haben Antworten auf diese Frage.

Kündigung und Krankmeldung: Beweiswert im Fokus:

In einigen Fällen können Zweifel an der Echtheit von Krankmeldungen auftauchen. Stellen Sie sich vor, ein Mitarbeiter, dem Sie gekündigt haben, bleibt plötzlich arbeitsunfähig und legt regelmäßig neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor. Natürlich hegen Sie Zweifel an der Berechtigung dieser Krankschreibungen. Aber dürfen Sie diese tatsächlich in Frage stellen oder anfechten?

Die Antwort auf diese Frage ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis kündigt oder am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben wird, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit genau die Dauer der Kündigungsfrist abdeckt.

Grundsätzlich dient die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel des Arbeitnehmers, um seine Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen. Dieser Beweiswert kann jedoch durch den Arbeitgeber erschüttert werden, wenn tatsächliche Umstände vorgebracht und bewiesen werden, die ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit aufkommen lassen. Gelingt es dem Arbeitgeber, solche Umstände darzulegen, muss der Arbeitnehmer seinerseits überzeugend darlegen und beweisen, dass er tatsächlich arbeitsunfähig war. Dies kann unter anderem durch die Befragung des behandelnden Arztes erfolgen, nachdem dieser von seiner Schweigepflicht entbunden wurde.

 

Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur vorliegenden Problematik:

Eine wegweisende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 08. September 2021 verdeutlicht diese Problematik. Das Gericht entschied höchstrichterlich, dass die zeitliche Überschneidung zwischen der Kündigung und der Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die genau passende Dauer der Kündigungsfrist ernsthafte Zweifel an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit begründen kann. Infolgedessen liegt die Beweislast für das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitnehmer, der diese Last hinreichend konkret erfüllen muss.

Demnach hat der Arbeitgeber das Recht, den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzuzweifeln, wenn besondere Umstände vorliegen, und vorerst die Entgeltfortzahlung zu verweigern. Der Arbeitnehmer muss seinerseits nachweisen, dass er während der bescheinigten Zeit tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt war.

Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Fall individuell betrachtet werden sollte. Wenn Sie unsicher sind oder rechtliche Unterstützung bei der Bewertung Ihres speziellen Falls benötigen, empfehlen wir dringend die Konsultation eines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Diese Experten können Ihnen dabei helfen, die komplexen rechtlichen Aspekte in Ihrem konkreten Fall zu klären.
Abschließend lässt sich festhalten, dass die Anfechtung von Krankmeldungen von Mitarbeitern durch Arbeitgeber unter bestimmten Umständen möglich ist, jedoch stets sorgfältig geprüft werden sollte, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

 

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