AGB Recht

WhatsApp hat unwirksame AGB

WhatsApp ist einer der bekanntesten Messenger-Dienste der heutigen Zeit. Wer diesen nutzen will, muss sich allerdings zunächst registrieren und im Verlauf dessen den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie zustimmen. Beides ist allerdings nur in englischer Sprache verfasst. Über die Wirksamkeit dieser AGB hatte nun das KG Berlin zu entscheiden.

Beurteilung der AGB von WhatsApp als intransparent und damit unwirksam

Gemäß § 307 I BGB sind AGB unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen der Gebote von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine solche Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmungen nicht klar und verständlich sind.

Dies war laut dem KG Berlin bei den AGB des Messenger-Dienstes WhatsApp der Fall. So untersagte das Gericht WhatsApp, auf seiner deutschen Internetseite nur englischsprachige AGB zu verwenden. Der Internetauftritt des Dienstes ziele auf eine breite Allgemeinheit der im Inland ansässigen Verbraucher ab und spricht diese durchweg in deutscher Sprache an. Vor diesem Hintergrund muss und kann ein Verbraucher nicht damit rechnen, einem umfangreichen und komplexen, fremdsprachigen Regelwerk mit sehr vielen Klauseln ausgesetzt zu sein. Die Verwendung englischsprachiger AGB sei für den Verbraucher daher unzumutbar:

Denn Alltagsenglisch sei hierzulande zwar verbreitet, nicht aber juristisches, vertragssprachliches und kommerzielles Englisch. Solange die Klauseln nicht ins Deutsche übersetzt sind, seien sämtliche Klauseln intransparent und damit unwirksam.

Keine zweite Kontaktmöglichkeit bei WhatsApp vorgesehen

Zudem verstoße es auch gegen das Telemediengesetz, dass WhatsApp neben der Email-Adresse keinen weiteren schnellen, unmittelbaren und effizienten Kommunikationsweg zur Verfügung stellt. Eine Verlinkung mit „Twitter“ und/oder „Facebook“ reicht hierfür nicht aus. Denn über Twitter können Nutzer keine Nachrichten an das Unternehmen senden. Und sein Facebook-Profil hatte WhatsApp so eingerichtet, dass die Zusendung einer Nachricht ausgeschlossen war.

 

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