Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht

Durch die Verschärfung von Straftatbeständen im wirtschaftlichen und steuerlichen Bereich sind immer häufiger Unternehmen von Strafverfahren betroffen. Wir unterstützen Sie bei der strafrechtlichen Risikovorsorge, begleiten steuer- und wirtschaftsstrafrechtliche Ermittlungsverfahren und verteidigen, falls erforderlich, auch in der Hauptverhandlung.

Unsere Tätigkeitsfelder umfassen folgende Aufgabestellungen:

  • Beratung bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren
  • Vorbereitung und Begleitung bei Durchsuchungen und Vernehmungen
  • Rechtliche Compliance-Beratung
  • Verteidiguung in der gerichtlichen Hauptverhandlung
  • Beratung von Aufsichtsgremien
  • Frühzeitige Beratung zur Vermeidung von Strafverfahren

Als Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens steht Ihnen die Beiziehung eines Rechtsanwalts zu. Zögern Sie nicht, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Gerade in der “Anfangsphase” eines Wirtschaftsstrafverfahrens ist es unerlässlich, anhand der Ermittlungsakte nach zu vollziehen, aus welchen Umständen sich Vorwürfe ergeben und eine tragfähige Verteidigungsstrategien fest zu legen. Oftmals ergeben sich vollkommen legale Gestaltungsspielräume aus denen sich ergibt, dass keine Wirtschaftsstraftat vorliegt.

In Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren sollte so früh wie möglich ein versierter Verteidiger hinzugezogen werden, um eine Verteidigungsstategie zu erarbeiten. Denn in vielen Fällen kann bereits zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens der Grundstein für spätere Strafmilderungsgründe gelegt werden.

Sofern sich eine gerichtliche Hauptverhandlung nicht abwenden lässt, besteht auch die Möglichkeit eines verfahrensbeendenden “Deals” zwischen Verteidiger, Staatsanwalt und dem Gericht. Dies ist eine elegante Art ein Strafverfahren zügig zu einem Ende zu führen.

JuS hat besondere Erfahrung in der präventiven Beratung im Wirtschaftsstrafrecht. Solche Verfahren erzeugen Krisen, die durch rechtzeitige Vorbeugemaßnahmen verhindert werden können. Prävention ist inzwischen ein Muss für alle Unternehmer geworden: Das Risiko, als Unternehmer mit Strafrecht in Berührung zu kommen, ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Die fortgeschrittene Verrechtlichung sämtlicher Lebensbereiche und die ausufernde Absicherung aller Zivilgesetze über Strafnormen bewirkt, dass Strafrecht heute in allen Bereichen der Wirtschaft eine wachsende Rolle spielt. JuS hilft Ihnen, dies für Ihre individuelle und unternehmerische Situation zu erkennen und rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen zu treffen.