Wer einen PKW bewirbt, sollte immer die PKW-EnVKV im Hinterkopf haben. Die Verordnung zur Energieverbrauchs- kennzeichnung von Personenkraftwagen (PKW-EnVKV) bestimmt, was für Angaben gemacht werden müssen. Unklar ist nach wie vor, wann diese Angaben zwingend erforderlich sind. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 17.11.2016 (Az.: 6 U 231/15) entschieden, dass in einer PKW-Anzeige mit einem konkretem Finanzierungsbeispiel die Pflichtangaben der PKW- EnVKV beachtet werden müssen.
1. Hintergrund der Entscheidung
In der Entscheidung des OLG Frankfurt ging es um eine Zeitungsannonce, in der ein spezifischer PKW der Marke Suzuki betitelt mit „SX4 S-Cross“ beworben wurde. An gut sichtbarer Stelle wurde eine 0,01% Finanzierung ab 99€ monatlich in Aussicht gestellt. In einer Fußnote wurde ein Finanzierungsbeispiel für den Suzuki „SX4 S-Cross limited 1.6 4x2“ abgedruckt. Der Kläger argumentierte, dass das konkrete Modell Suzuki „SX4 S-Cross limited 1.6 4x2“ wurde beworben. Daraus folgt eine Informationspflicht nach der PKW-EnVKV. Der Unternehmer als Beklagter entgegnete, es habe sich um eine Werbung für die ganze Modellreihe gehandelt. Das spezifische Modell sei nur ein Finanzierungsbeispiel gewesen, nicht aber eine eigene Werbekampagne. Das Landgericht Darmstadt folgte in erster Instanz der Beklagtensicht und wies die Klage ab.
2. Entscheidung des OLG Frankfurt
Das OLG Frankfurt hingegen gab dem Kläger Recht und sah in der Zeitungsannonce einen Verstoß gegen die PKW-EnVKV. Unstreitig bezieht sich der Titel „SX4 S-Cross“ auf eine Modellreihe. Entscheidend sei aber, dass in der Werbung ein konkretes Modell auftaucht und der Verbraucher dies zur Kenntnis nehmen kann. Der Ort dafür sei irrelevant, sodass auch ein Finanzierungsbeispiel in der Fußnote ausreichend sei. Auch wenn die Fußnote nicht jeder Verbraucher zur Kenntnis nimmt, so sind dem Verbraucher, der sich für das Finanzierungsbeispiel interessiert, auch die Emissions- und Verbrauchswerte nach der PKW-EnVKV zur Verfügung zu stellen.
3. Folgen für die Praxis
Das OLG Frankfurt hat die Revision zum BGH ausdrücklich zugelassen, sodass abzuwarten gilt, ob und wenn ja wie der BGH zu dieser Frage urteilt.
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Autor: Rechtsanwalt Sascha Leyendecker ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz in der Kanzlei JuS in Augsburg. Er ist Mitglied in der Deutsch-Schweizerische Juristenvereinigung e.V.