Bedeutung:
Das Bündeln von Familienvermögen in einer Gesellschaft bezeichnet man auch als Familienpool. Es kommt vor allem bei einem höheren Vermögen in Frage, zum Beispiel wenn Immobilien oder Gesellschaftsanteile vererbt werden sollen.
Die richtige Gesellschaftsform:
Häufig ist es sinnvoll eine Personengesellschaft zu gründen, da eine beschränkte Haftung bei einer Vermögensverwaltung meist nur eine untergeordnete Rolle spielt. Unter den Personengesellschaften ist dabei die Kommanditgesellschaft, kurz KG, besonders relevant. Das liegt daran, dass bei dieser Gesellschaftsform von Natur aus eine Teilung in passive Kommanditisten und leitende Komplementäre besteht. Auch im Hinblick auf Vertretungsregelungen bietet die KG einige Vorteile.
Gestaltungsform:
Zunächst wird im ersten Schritt eine Gesellschaft gegründet. In diese wird das Vermögen eingelegt.
Im Anschluss werden die Anteile an der Gesellschaft an die Kinder, Enkelkinder oder auch Ehegatten verschenkt.
In diesen Schenkungsverträgen ist es dabei ratsam, sich Rechte für die eigene Absicherung zurückzubehalten oder einen Nießbrauch zu vereinbaren. Auch kann es sinnvoll sein, ein vertragliches Rückforderungsrecht zu vereinbaren. Dadurch kann auf Änderungen in der Familie schnell reagiert und so das Familienvermögen geschützt werden.
Aber auch im Gesellschaftsvertrag an sich gibt es unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten, die dem Schutz des Vermögens zugutekommen können. Dazu gehören zum Beispiel Klauseln, die den Ausschluss eines Gesellschafters ermöglichen oder die Sie auch bei Minderheitsbeteiligung in der Kontrolle lassen.
Vorteile:
Das Familienvermögen in einer Gesellschaft zu bündeln, bringt einige nennenswerte Vorteile mit sich. Dazu gehört unter anderem, dass Vermögen optimal steuerfrei übertragen werden kann, die Kontrolle behalten wird, das Vermögen vor Zerschlagung geschützt wird und eine gerechte Verteilung möglich ist.
Durch einen Familienpool können vor allem Schenkungssteuerfreibeträge optimal genutzt werden. Diese Freibeträge umfassen gem. § 16 ErbStG 500.000€ für Ehegatten, 400.000€ für Kinder und 200.000€ für Enkelkinder und können alle 10 Jahre genutzt werden. Durch die Übertragung von Gesellschaftsanteilen können aber auch Erträge, wie Mieteinnahmen oder Zinsen, des Familienvermögens auf die zukünftigen Erben übertragen werden. So können Einkommenssteuerfreibeträge optimal genutzt und die Steuerbelastung für die ältere Generation gesenkt werden.
Wird frühzeitig mit der Planung begonnen und ein Familienpool gegründet, können so auch sehr hohe Vermögenswerte steuerfrei in die nächste Generation verschoben werden. Die optimale Gestaltung hängt dabei jedoch vom konkreten Einzelfall ab. Es ist daher in jedem Fall ratsam einen Anwalt für Erbrecht zu Rate zu ziehen. Nur so können teure Fehler vermieden und das für Sie beste Ergebnis erzielt werden.
Autor: Rechtsanwalt Alexander Katzameyer