Die von Bundesminister Scheuer geplante Verkehrsrechtsnovelle ist in aller Munde – doch welche Änderungen sieht der geplante Entwurf konkret vor und ab wann gelten diese?
Ziel der geplanten StVO-Novelle sei es, „die Straßen noch sicherer, klimafreundlicher und gerechter zu machen“, so Scheuer. Hierfür sieht der derzeitige Entwurf der Änderung der StVO einige Änderungen bzw. Ergänzungen vor. So sollen insbesondere Radfahrer mehr geschützt werden und „Rettungsgassen-Rowdys“ härter bestraft werden:
Rettungsgassenrüpel
Bei einem Verkehrsunfall entscheiden oft wenige Minuten über Leben und Tod der Unfallopfer. Trotz zahlreicher Aktionen und Beiträge in den Medien bilden Autofahrer jedoch nach wie vor häufig keine ordnungsgemäße Rettungsgasse. Bislang wurde ein solcher Verstoß mit 200,00 Euro und einen Punkt in Flensburg geahndet. Nach den neuen Plänen soll überdies noch ein Monat Fahrverbot verhängt werden. Zudem sollen Verkehrsteilnehmer, die eine Rettungsgasse nutzen, um sich selbst freie Fahrt zu ermöglichen mit Bußgeldern im Bereich von 200 bis 320 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot bestraft werden.
Radfahrerschutz
Für Lastenfahrer wird ein eigenes Verkehrsschild eingeführt, sodass Ladezonen und Parkflächen für solche Fahrzeuge freigehalten werden.
An besonderen Engstellen soll das Überholen von einspurigen Fahrzeugen (z.B. Fahrräder oder Motorräder) verboten werden. Auch hierfür wird es ein neues Verkehrsschild geben.
Außerdem sollen künftig „Fahrradzonen“ eingerichtet werden könne. Diese sollen, vergleichbar mit der Tempo 30- Zone, sich an den Regeln der Fahrradstraße orientieren. So dass dort eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt und der Radverkehr nicht behindert oder gar gefährdet werden darf.
Weiter sollen die Straßenverkehrsbehörden eine Öffnung von Einbahnstraßen in der Gegenrichtung für Fahrradfahrer vermehrt überprüfen.
Auch soll die bestehende Grünpfeilregelung auf Radfahrer ausgedehnt werden, die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Darüber hinaus wird ein gesonderter Grünpfeil eingeführt, der allein für Radfahrer gilt.
Zudem sollen nun Radfahrer auch nebeneinander fahren dürfen, wenn sie dadurch andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern.
Verbot von Blitzer-Apps
Was bislang ein juristischer Graubereich war, wird nunmehr klar verboten. Das Nutzen einer „Blitzer-App“, die Autofahrer vor Radarfallen warnt, wird nun mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie einem Punkt im Fahreignungsregister bestraft.
Abstandsregelungen
Bislang sah die Straßenverkehrsordnung die recht schwammige Formulierung vor, wonach Kraftfahrer, die Radfahrer, Fußgänger etc. überholen einen „ausreichenden Sicherheitsabstand“ wahren müssen. Dieser Begriff wird nunmehr konkretisiert. Innerorts muss demnach nun ein Abstand von 1,5 Metern, außer Orts von sogar 2 Metern eingehalten werden.
Auch für das Parken an Kreuzungen und Einmündungen sind neue Abstandsregelungen vorgesehen. So war dort das Parken bislang im Fünfmeterbereich verboten, nunmehr soll ein entsprechendes Parkverbot im Abstand von zwei Metern auch für sog. „Eckausrundungen“ gelten. Sofern auf der rechten Fahrbahnseite ein benutzungspflichtiger Radweg angelegt ist, gilt sogar ein Halteverbot im Bereich von acht Metern (Kreuzungen und Einmündungen) bzw. von fünf Metern (bei Eckausrundungen).
Überdies wird das unerlaubte Halten in zweiter Reihe oder auf Fahrrad-Schutzstreifen mit deutlich höherem Bußgeld bestraft (Bis zu 100 Euro statt wie bislang 15 - 20 Euro).
Moped mit 15
Nach den positiven Erfahrungen eines entsprechenden Projekts dürfen die Bundesländer nunmehr Jugendlichen bereits mit 15 erlauben, den Führerschein der Klasse AM zu machen. Dieser erlaubt das Fahren von Kleinkrafträdern, Mopeds und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen bis 45 km/h.
Ursprünglich hätte die neue Straßenverkehrsrechtsordnung noch Ende 2019 im Bundesrat verabschiedet werden sollen. Jedoch sehen die Ländervertreter bei den vorgelegten Plänen der Bundesregierung noch Diskussionsbedarf. Nunmehr sich soll der Bundesrat wohl Mitte Februar abschließend mit den Änderungen befassen.