Ebenfalls mit Wirkung zum 25.05.2018 wurde der Data Protection Akt 2018 im Vereinigten Königreich (UK) verbindlich.
Es handelt sich um ein umfassendes Gesetz zur Regelung des Datenschutzes im UK ähnlich zu dem deutschen BDSG 2018. Es sind ebenfalls zahlreiche Eröffnungsklauseln enthalten. Das Gesetz hat … Abstände, 20 Anhänge und entsprechende Unterabschnitte, die eine Lektüre relativ komplex und schwer verständlich machen.
Wesentlich ist aber, dass der UK Data Protection Akt 2018 ausreichend sein dürfte ab dem Zeitpunkt, wenn UK die EU verlässt, als angemessen bzw. Angemessenheitsbeschluss der EU im Sinne von Artikel 45 DSGVO zu gelten.
Das heißt, ist England tatsächlich raus aus der EU, kann angemessenes Datenschutzniveau unterstellt werden.
Ich gehe allerdings auch davon aus, dass noch weitere Vereinbarungen/ Kooperationen mit der EU dann geschlossen werden, in Veröffentlichungen wird bereits überlegt, ob auch Zusammenarbeit der Datenschutzbehörden der UK mit der EU dann statt finden soll und eine ständige Mitgliedschaft des UK-Datenschutzbeauftragten im Europäischen Datenschutzausschuss erfolgt.
Bleiben Sie also entspannt, was Datentransfer mit UK angeht, angemessenes Datenschutzniveau wird ebenfalls immer gewährleistet sein mit Verweis auf den Data Protection Akt 2018.
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