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20. August 2013 In Arbeit & Compliance

Schadenersatz bei fehlendem Kita-Platz

VERWALTUNGSRECHT

Fehlender Platz fürs Kind in der Kita – Wer den Schaden hat, der klage sein Recht doch ein

Ab dem Alter von einem Jahr gibt es für Kinder einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kita- oder Krippenplatz. Diese Regelung gilt ab dem 1. August 2013. Dennoch dürfte sich die Lage für verzweifelte Eltern vorerst nicht ändern: Der Ausbau der bundesweiten Kindertagesstätten ist noch lang nicht so weit voran geschritten, um zum Stichtag ausreichend Plätze für alle Kinder zur Verfügung stellen zu können. Wenn kein Platz zur Verfügung gestellt wird, können Eltern Schadenersatz gerichtlich geltend machen.

Die Klage einer Mutter aus Rheinland-Pfalz könnte hier zum Präzedenzfall werden. Dort hatten Kinder ab dem zweiten Lebensjahr bereits vor der bundesweiten Rechtsänderung den rechtlichen Anspruch auf einen unentgeltlichen Betreuungsplatz. Als die Mutter der zweijährigen Tochter auch noch sechs Monate nach derem zweiten Geburtstag keinen Kindergartenplatz in ihrer ansässigen Stadt Mainz bekam, ging sie vor Gericht.

Die berufstätige Frau musste für ihre Tochter derweil die Dienste einer privaten Einrichtung für Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. 2.200 Euro kostete dieser Platz. Diese Kosten wollte die Mutter von der Stadt Mainz erstattet bekommen. Die Gerichte (sowohl das Verwaltungsgericht Mainz als auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz) gaben der Frau Recht. Die Urteile wurden im Mai 2012 vom Verwaltungsgericht Mainz (Az.: 1 K 981/11.MZ) und im Oktober 2012 vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz(AZ.: 7 A 10671/12) erlassen. Dabei haben beide Gerichte entschieden, dass die Stadt der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen habe, einen Kindergartenplatz zur vorgegebenen Zeit zur Verfügung zu stellen. 

Tut die Stadt dies nicht, muss sie Schadenersatz leisten. Schaden können hier beispielsweise die Kosten für einen Kindergartenplatz in einer privaten Kita oder Verdienstausfall sein. Die Revision wurde gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts jedoch zugelassen.

Wie nun vom Bundesverwaltungsgericht in diesem Fall entschieden wird, ist von großem Interesse. Viele Eltern könnten sich dem Beispiel der rheinland-pfälzischen Mutter anschließen und somit durch die Forderung nach einer Schadenersatzleistung ein aufmerkendes Beispiel für die sozialen Pflichten von Kommune und Staat werden.

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Schadenersatz bei fehlendem Kita-Platz

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