Bonn und Augsburg, den 21.04.2021. In seinem aktuellen Urteil vom 21. April 2021 hat das Landgericht Bonn den Bund erstmals auf Zahlung von 1,8 Mio. Euro verurteilt (Az. 1 O 280/20). Noch Mitte März hatte das Gericht Klagen gegen das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wegen der Bezahlung von Masken abgewiesen.
Das Landgericht Bonn hat im Streit zwischen dem Bund und einer Firma aus München um die Bezahlung von FFP2 Masken in einem Urkundenprozess der Klage des Lieferanten vollumfänglich stattgegeben. Hintergrund des Rechtsstreits war die Lieferung von Mund – Nasen – Masken, die der Bund unter anderem mit Verweis auf angebliche Qualitätsmängel nicht bezahlt hat.