Richtungsweisendes Urteil gegen Bund im Masken – Streit

Richtungsweisendes Urteil gegen Bund im Masken – Streit

Bonn und Augsburg, den 21.04.2021. In seinem aktuellen Urteil vom 21. April 2021 hat das Landgericht Bonn den Bund erstmals auf Zahlung von 1,8 Mio. Euro verurteilt (Az. 1 O 280/20). Noch Mitte März hatte das Gericht Klagen gegen das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wegen der Bezahlung von Masken abgewiesen.

Das Landgericht Bonn hat im Streit zwischen dem Bund und einer Firma aus München um die Bezahlung von FFP2 Masken in einem Urkundenprozess der Klage des Lieferanten vollumfänglich stattgegeben. Hintergrund des Rechtsstreits war die Lieferung von Mund – Nasen – Masken, die der Bund unter anderem mit Verweis auf angebliche Qualitätsmängel nicht bezahlt hat.

LG Frankfurt a.M. (Urteil vom 03.12.2020 – 2-13 O 131/20) – Fehlende geschlechtsneutrale Option im Bestellvorgang eines Onlineshops

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HANDELSRECHT UND VERTRIEBSRECHT Sachverhalt zum Gerichtsurteil vom LG Frankfurt Die im vorliegenden Fall klagende Person besitzt eine nicht binäre Geschlechtsidentität. Die beklagte Person vertreibt Produkte und Dienstleistungen über das Internet. Die Website der beklagten Person setzte beim Abschluss eines jeden Kaufvorganges voraus, dass der Kaufwillige entweder die Anrede „Herr“ oder „Frau“ auswählt. Eine geschlechtsneutrale Option […]

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Entscheidung OLG München zur Lieferzeitangabe

HANDELS- UND VERTRIEBSRECHT Fall: Ein Onlinehändler hatte einen bei Ihm noch nicht verfügbaren Artikel wie folgt beworben: „Der Artikel ist bald verfügbar. Sichern Sie sich jetzt Ihr Exemplar!“. Gegen diese Formulierung ging ein rechtsfähiger Verband, der als qualifizierter Einrichtung im Sinne von §4 Unterlassungsklagegesetz anerkannt ist, wettbewerbsrechtlich im Wege der Unterlassungsklage vor. Der klagende Verband […]

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Zur Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots für Handelsvertreter

WETTBEWERBSRECHT Nachvertragliche Wettbewerbsbeschränkungen sind gerade im Handelsvertreterbereich gang und gäbe. Umso wichtiger ist es, solche auch rechtlich zulässig zu vereinbaren. Denn schon eine kleine Abweichung von § 90a HGB zum Nachteil des Handelsvertreters kann die Wettbewerbsabrede unwirksam machen. Anhand der aktuellen Entscheidung des BGH vom 3.12.2015 – VII ZR 100/15 sollen die zivil- und kartellrechtlichen […]