Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat in einer Anfang der Woche veröffentlichten Pressenmitteilung bekannt gegeben, dass es das Urteil des Schleswig- Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) (OVG Schleswig-Holstein, Urteil v. 04.09.2014 - 4 LB 20/13) im Wege der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten wird.
In dem Urteil des OVG Anfang September entschieden die Richter, dass Betreiber von Facebook- Fanpages für Datenschutzverstöße, die bei der Benutzung der Seite stattfinden, nicht datenschutzrechtlich verantwortlich sein sollen. Zur Begründung wurde hierbei angeführt, der Betreiber habe keinen Einfluss auf die technische und rechtliche Ausgestaltung der Datenverarbeitung durch Facebook. Eine datenschutzrechtliche Mitverantwortung sei gerade dadurch nicht zu begründen, dass Facebook anonyme Statistikdaten über Nutzer an den jeweiligen Betreiber übermittelt.
Dem Urteil vorausgegangen war eine Anordnung des ULD Ende 2011 gegenüber der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH, deren Facebook-Fanpage zu deaktivieren. Nach deren Ansicht sei es auf dieser Seite zu datenschutzrechtlichen Verstößen von Facebook gekommen. Insbesondere das Fehlen einer Widerspruchsmöglichkeit von Nutzern nach dem Telemediengesetz gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen wurde bemängelt.
Das ULD zeigt sich vor allem von der Urteilsbegründung enttäuscht und kritisiert die mangelnde Erörterung der vorgebrachten wesentlichen Argumente. So würde insbesondere der Hinweis des ULD, dass das Betreiben einer Fanpage ein rechtlich und technisch einheitlicher Vorgang sei, bei dem sich Betreiber und Facebook gegenseitig ergänzen und voneinander abhängig sind, nicht gewürdigt.
Bei der nun anstehenden Revision bleibt also zu hoffen, dass eine Klärung der einzelnen datenschutzrechtlichen Gesichtspunkte erfolgt, insbesondere wie weit die datenschutzrechtliche Verantwortung der Facebook-Fanpage-Betreiber geht und inwiefern sich Institutionen ihrer Verantwortung durch die Beauftragung Dritter entledigen können.
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Autor: Rechtsanwalt Sascha Leyendecker ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz in der Kanzlei JuS in Augsburg. Er ist Mitglied in der Deutsch-Schweizerische Juristenvereinigung e.V.