Die Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe werden von abgemahnten Autohäusern immer wieder als rechtsmissbräuchlich kritisiert. An der Abmahnung bzw. Klagebefugnis der Deutschen Umwelthilfe konnten allerdings bislang wenig Zweifel bestehen, weil die Deutsche Umwelthilfe in die sog. Liste der qualifizierten Einrichtungen nach dem Unterlassungsklagegesetz eingetragen ist, sodass bereits hierdurch eine Abmahnungsbefugnis für verbraucherschutzrechtliche Normen besteht.
Ein Autohaus, welches von der Deutschen Umwelthilfe wegen Verstoßes gegen Kennzeichnungspflichten nach der PKW EnVKV in Anspruch genommen worden war, hatte die Angelegenheit allerdings bis zum Bundesgerichtshof ausgefochten. Der Kfz-Händler stellte sich auf den Standpunkt, dass die Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe rechtsmissbräuchlich sei, weil mit den von der DUH inkassierten Vertragsstrafen (ca. Euro 2.500.000/Kalenderjahr) auch sachfremde Ziele, wie beispielsweise die zahlreichen Gerichtsverfahren zu den Feinstaub – Grenzwerte geführt werden.
Die Vorinstanzen Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart hatten der Klage Deutschen Umwelthilfe stattgegeben und keine Anzeichen dafür gesehen, dass es der Umwelthilfe vorrangig nicht darum gehe, ein zukünftig normgerechtes Verhalten des Autohauses gegenüber Verbrauchern zu erreichen. Dem scheint sich der Bundesgerichtshof, wie die am 20.4.2019 durchgeführte mündliche Verhandlung in Karlsruhe ergeben hat, anzuschließen. Das bedeutet für den Kfz-Handel, dass nach wie vor Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe jedenfalls nicht rechtsmissbräuchlich sind. Das Urteil in schriftlicher Form wird in den nächsten Wochen erwartet (BGH, Aktenzeichen I ZR 149/18).
Rechtsanwalt Sascha Leyendecker ist Spezialist für Fragestellungen im Bereich des Werberechts für Autohäuser. Einen Schwerpunkt seiner Arbeit bilden die Beratung von Autohäusern in Zusammenhang mit wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere der Einhaltung von Kennzeichnungsvorschriften.
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Autor: Rechtsanwalt Sascha Leyendecker ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz in der Kanzlei JuS in Augsburg. Er ist Mitglied in der Deutsch-Schweizerische Juristenvereinigung e.V.