BAG-Urteil 24.09.2014, Az. 5 AZR 1024/12
„Flexi-Vertrag ohne Festlegung wöchentlichen Arbeitszeitvolumens?
Eine „Festbeschäftigung mit flexibler Arbeitszeit nach betrieblichen Belangen“ ist keine Vollzeit, sondern Teilzeit. Arbeitnehmer sind über § 12 I 3 + 4 TzBfG geschützt bei Auslegung des Vertragstyps als „Arbeit auf Abruf“.
BAG-Urteil v. 09.04.2014, Az. 10 AZR 637/13
Beschäftigungsanspruch auf Tagschicht?
Die volle Möglichkeit der Arbeitsleistung, jedoch aus gesundheitlichen Gründen nur in bestimmter Arbeitszeitlage ist keine Teilleistung und daher keine AU, wenn der Vertrag keine konkrete Lage vorschreibt. Wenn der AG eine ihm zumutbare Umsetzung ablehnt besteht Annahmeverzug mit Zahlungspflicht!
BAG-Urteil vom 20.02.2014, Az. 2 AZR 859/11
Zählen Vorbeschäftigungszeiten als Leih-AN bei der kündigungsrechtlichen Wartezeit mit?Nach § 1 I KSchG muss AG-Identität für eine Wartefristanrechnung oder alternativ ein Betriebs(teil)- übergang nach § 613a I 1 BGB vorliegen. Eine bloße und auch nahtlos vorherige Weisungsgebundenheit als Leih-Arbeitnehmer genügt nicht.
BAG-Urteil v. 20.02.2014, Az. 2 AZR 346/12
Sind Änderungskündigungen auch Entlassungen i.S.d. § 17 KSchG?
Änderungskündigungen zählen zur Berechnung, ob eine Massenentlassung vorliegt und deshalb die Anzeige bei der Agentur für Arbeit nötig ist, mit. Fehlt eine notwendige Anzeige, sind auch Änderungskündigungen nach § 17 I, III KSchG unwirksam. Dies selbst dann, wenn der AN sie unter Vorbehalt gerichtlichen Prüfung annahm.
BAG-Urteil 10.04.2014, Az. 2 AZR 647/13
Kündigung „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“ bestimmt genug?
Zur Klarheit der Kündigungserklärung gehört zwingend, ob es sich um eine ordentliche, außerordentliche mit Frist, außerordentliche fristlose oder hilfsweise Kündigung handelt. Eine exakte Fristangabe (mit Beendigungsdatum) ist nicht nötig, wenn diese für den Empfänger bestimmbar ist.
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Fachartikel „Neues aus Erfurt! Fünf ausgewählte BAG-Entscheidungen aus 2014"