Nachdem der EuGH vergangenen Oktober das Safe-Harbor-Abkommen zum Datenaustausch zwischen der EU und den USA gekippt hat, sind Anbieter von Internetdiensten wie Facebook & Co. auf andere Alternativen ausgewichen. Darunter auch auf die sogenannten Standardvertragsklauseln, um den Datentransfer rechtmäßig zu gestalten. Ob diese aber auch legal sind, soll nun vom EuGH geprüft werden.
Darüber informierte die irische Datenschutzbehörde vergangenen Dienstag den österreichischen Juristen Max Schrems und Facebook. Schrems hatte damals das Verfahren gegen Facebook mit initiiert, in dem das Safe-Harbor-Abkommen für ungültig erklärt wurde.
Schrems meinte, der EuGH könne die Standardvertragsklauseln auf keinen Fall gelten lassen, wenn er schon Safe Harbor für ungültig erklärt hat: "Solange die USA ihre Überwachungsgesetze nicht substanziell ändern, sehe ich nicht, wie Standardvertragsklauseln eine Lösung sein könnten." Dies sei das Kernproblem, was es zu lösen gilt. Denn der Grund für das gekippte Safe-Harbor-Abkommen lag vor allem in den weit ausgedehnten Überwachungsbefugnissen der US-Regierung.
Würden auch die Standardvertragsklauseln durch den EuGH für ungültig erklärt werden, hätten Unternehmen und andere große Internetdienste, die einen Datenaustausch mit den USA pflegen, bald keine rechtliche Grundlage mehr für einen solchen Transfer. Denn bei dem Nachfolgeabkommen Privacy Shield ist zwar eine grundsätzliche Einigung beiderseits bereits erklärt worden, allerdings gibt es gerade auf europäischer Seite weiterhin Forderungen, dass Nachbesserungen nötig sind.
PDF Download:
Laden Sie sich die Datei als PDF
Autor: Rechtsanwalt Sascha Leyendecker ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz in der Kanzlei JuS in Augsburg. Er ist Mitglied in der Deutsch-Schweizerische Juristenvereinigung e.V.