Was ist überhaupt die „ Blaue Plakette “?
Möglicherweise könnten noch in diesem Jahr neue Umweltzonen kommen. So fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nicht nur RDE-Messungen (Real Driving Emissions), die reale Kontrollen von Emissionen ermöglichen sollen. Daneben fordern sie auch die Einführung einer neuen Umweltzonen-Plakette, die besonders schadstoff- d.h. stickoxidarme Fahrzeuge kennzeichnen soll. Diese sog. „Blaue Plakette“ sollen nur noch Autos bekommen, die die Euro-6-Norm erfüllen.
Die Folge wäre, dass selbst Autos mit einer grünen Plakette in bestimmten Zonen nicht mehr fahren dürfen.
Wie sinnvoll ist diese blaue Plakette?
Aber auch über die „Blaue Plakette“ wird zunächst nicht entschieden, wie viele Schadstoffe das Fahrzeug im Ganzen gerechnet ausstößt. Vielmehr beurteilt sich die Erteilung nach dem Verhältnis von Schadstoffanteil und Fahrzeuggewicht. Macht es daher nicht mehr Sinn, über den Unsinn von immer größeren und stärkeren Fahrzeugen im Stadtverkehr nachzudenken? So hätte die Einführung der Plakette die irrsinnige Folge, dass eigentlich sparsame Kleinwagen durch das Raster fallen könnten und große und vor allem teure Geländewagen weiterhin in die Umweltzonen einfahren dürften.
Angesichts der nunmehr im Rahmen des VW-Skandals ans Tageslicht gekommenen realen Schadstoffwerte vieler Fahrzeuge mit der Euro-6-Norm, muss man feststellen, dass Fahrzeuge mit so genannter „Schummel-Software“ die „Blaue Plakette“ gar nicht bekommen dürften. Nach der DUH sollen aber auch diese Fahrzeuge zunächst die blaue Plakette bekommen, denn die betreffenden Autos werden schließlich – so wird von der DUH gehofft – in naher Zukunft vom Hersteller nachgerüstet oder umgetauscht werden.
Alternativen zur „Blauen Plakette“?
Fahrverbote für den städtischen Liefer- und Versorgungsverkehr lehnt die bayerische Staatregierung „zur Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen Lebens“ entschieden ab.
Fahrverbote für Dieselfahrzeuge können sich jedoch die meisten Städte nicht vorstellen, da die Mobilität von Millionen Dieselfahrern unverhältnismäßig eingeschränkt werden würde: Die Hälfte aller Berufspendler ist beispielsweise in München mit Privatautos unterwegs. Bei einem Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel drohe eine völlige Überlastung des öffentlichen Nahverkehrs. So gilt der Münchener Nahverkehr mit 566 Millionen Fahrgästen bereits jetzt schon als ausgelastet, zu Stoßzeiten sogar als überlastet.
Alternativ könnte auch eine finanzielle Förderung der Elektromobilität sowie der Umstieg auf das Fahrrad und der entsprechenden Infrastruktur erfolgen. Auch könnte die Einführung von Tempolimits in bestimmten Zonen eine mögliche und vor allem realisierbare Möglichkeit darstellen.
Erneut verstärkte Abmahntätigkeit der Deutschen Umwelthilfe
Wie wir als im Wettbewerbsrecht spezialisierte Kanzlei erfahren, weitet die Deutsche Umwelthilfe momentan ihre Abmahntätigkeit gegenüber Autohäusern und Kfz-Händlern wieder deutlich aus. Nachdem im Rahmen des sog. „Dieselgate“ zunächst die Hersteller im Fokus der Umwelthilfe schienen, wendet sich der am Bodensee niedergelassene Verein nun wieder der Händlerschaft zu.
Hintergrund der Abmahntätigkeit ist, dass nach der sog. Pkw-EnVKV (Personenkraftwagen-Energiekennzeichnungsverordnung) neue Pkw, also solchen Fahrzeugen, die noch nicht an Endkunden veräußert wurden, mit Angaben zu deren Kraftstoffverbrauch und Emissionen gekennzeichnet werden müssen. Werden neue Pkw nicht bzw. nicht so, wie die Pkw-EnVKV es vorschreibt, gekennzeichnet, handelt es sich unmittelbar um einen wettbewerbsrechtlich relevanten Verstoß, der abgemahnt werden kann.
Im Fokus der Umwelthilfe sind sowohl fehlerhafte Kennzeichnung bei der stationären Werbung im Autohaus, in Printwerbungen, wie auch innerhalb elektronischer Werbung; wobei elektronische Werbung sowohl die Werbung mittels E-Mail, auf der eigenen Homepage, in Autobörsen (Mobile.de, Autoscout24.de) und auch auf dem Facebook-Account umschließt.
Schnell sind Fehler bei der Angabe der Pflichtangaben nach der PKW-EnVKV gemacht und eine Abmahnung flattert ins Haus. Bevor Sie jedoch die relativ geringfügige Kostenpauschale bezahlen und die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, ist es jedoch sinnvoll, sich von einem spezialisierten Anwalt über taktische Alternativen des weiteren Vorgehens aufklären zu lassen, um nicht in einer „Kostenfalle“ zu landen.
Was ist die "Deutsche Umwelthilfe Abmahnung"? Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Fachartikel Abmahnungen Deutsche Umwelthilfe wegen des Verstoßes gegen die PkwEnVKV ?
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Autor: Rechtsanwalt Sascha Leyendecker ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz in der Kanzlei JuS in Augsburg. Er ist Mitglied in der Deutsch-Schweizerische Juristenvereinigung e.V.